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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV92442
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Version vom 12. April 2019, 10:13 Uhr von imported>Druide01 (Die Seite wurde neu angelegt: „Es gibt ein [https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/5/50/BY-PV92442.pdf Plakatierungsverordnung] Gemäß § 3 Absatz 1 Nr. c können bei Wahlen die Parteie…“)
Es gibt ein Plakatierungsverordnung
Gemäß § 3 Absatz 1 Nr. c können bei Wahlen die Parteien Plakate an eigens dafür aufgestellten Plakatwänden anschlagen.
Diese Plakatwände befinden sich in Wackersdorf am Marktplatz und im Ortsteil Heselbach vor dem Kindergarten Villa Kunterbunt (nähe Kirche).
Die Plakatwände werden voraussichtlich ab 15.04.2019 aufgestellt.
Die Plakate dürfen höchstens die Größe A2 haben.