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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV88145

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Die Gemeinde Opfenbach stimmt der geplanten Wahlplakatierung zu, sofern

- nicht das Sichtfeld einer Zufahrt behindert wird (Anfahrsicht 3,00m v. Fahrbahnrand/70,00 m Länge in den Fahrspurmitten)
- kein Plakat in das Lichtraumprofil der Fahrbahn oder des Gehweges hineinragt
- verkehrsregelnde und wegweisende Beschilderungen nicht beeinträchtigt werden
- die Plakate sturmsicher befestigt werden
- die Plakate in einer moderaten Anzahl aufgehängt werden
- die Plakate zeitnah nach dem Wahltermin vollständig wieder entfernt werdenD