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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV83487
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Version vom 27. März 2019, 00:43 Uhr von imported>Druide01 (Die Seite wurde neu angelegt: „Der Markt stellt an der Grundschule und am Marktplatz (bei Bushaltestelle) Plakatierungsflächen bereit. Im Rahmen der Dorferneuerung hat der Marktgemeinderat…“)
Der Markt stellt an der Grundschule und am Marktplatz (bei Bushaltestelle) Plakatierungsflächen bereit.
Im Rahmen der Dorferneuerung hat der Marktgemeinderat beschlossen, dass das Aufstellen von Plakatständern (auch bei Wahlen) nicht erwünscht ist. Die beengten Straßenverhältnisse (Gehflächen) waren u. a. hierfür maßgeblich.