BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV92281
< BY:EU-Wahl 2019 | Plakatierung | Verordnungen
Version vom 26. März 2019, 13:54 Uhr von imported>Druide01 (Die Seite wurde neu angelegt: „Es wird erlaubt, zur Europawahl innerhalb der gesetzlichen Grenzen in Königstein und Hirschbach Plakate aufzustellen. Die Plakate dürfen nicht in Sichtdreie…“)
Es wird erlaubt, zur Europawahl innerhalb der gesetzlichen Grenzen in Königstein und Hirschbach Plakate aufzustellen.
Die Plakate dürfen nicht in Sichtdreiecke und auch sonst nicht verkehrsbehindernd aufgestellt werden.
Innerhalb von zwei Wochen nach der Wahl sind diese wieder rückstandsfrei abzunehmen.