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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV91807

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Eine Plakatierverordnung gibt es in Solnhofen nicht.
Bei den bisherigen Wahlen wurde von allen Parteien folgendes berücksichtigt.
Im Ortsgebiet Solnhofen wurden maximal 5 Plakate und in den Ortsteilen Eßlingen und Hochholz jeweils 1 Plakat aufgehängt bzw. mit Ständern plakatiert.
Die Plakate dürfen weder den Verkehr noch Fußgänger beeinträchtigen.
Das Anbringen an Verkehrsschildern ist nicht gestattet.
Die Plakate sind nach der Wahl unverzüglich durch wieder zu entfernen.