NRW:Landesparteitag 2016.3/Anträge/WP025.0
| Antragsübersicht | |||
| Antragstyp: | Wahlprogramm | Antragsnummer: | WP025.0 |
| Antragsteller: |
Wastl |
Einreichungsdatum: |
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| Autor: | Wastl | letzte Änderung: | 22.11.2016 10:45:20 UTC von imported>MacGyver1977 |
| Antragsgruppe: | Gesundheit | Abstimmungsergebnis: | |
| Konkurrenzanträge: | WP065.0 | ||
| Antrag | |
| Antragstitel: | Den Beruf der Hebamme zukunftssicher erhalten |
| Antragstext: | |
| Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm 2017 aufzunehmen:
Wir setzen uns für den Erhalt der wohnortnahen und niedrigschwelligen geburtshilflichen Versorgung und Verbesserung der Versorgung von Müttern und Neugeborenen ein. Uns ist der Erhalt der Wahlfreiheit des Geburtsortes für Frauen und der Erhalt der Versorgung mit Hebammenhilfe wichtig. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die wohnortnahe Versorgung der Frauen mit Hebammen sichergestellt wird und die Hebammenhilfe in Deutschland auch zukünftig erhalten wird, sowie die Hebammenleistungen entsprechend der hohen Verantwortung des Berufes angemessen bezahlt werden. Wir fordern die Verpflichtung der Kliniken, der angestellten Hebamme Art und Umfang der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung mitzuteilen, die Einrichtung eines steuerfinanzierten Fonds für Haftpflichthärtefälle, die Verkürzung der Verjährungsfrist auf 10 Jahre und die Festlegung einer Haftungsobergrenze, so dass z.B. Inflationsrisiken über die Zeit der Verjährungsfrist ausgeglichen sind. | |
| Zusätzliche Angaben | |||
| Zusammenfassung des Antrags: | Den Beruf der Hebamme zukunftssicher erhalten | ||
| Schlagworte: | Berufshaftpflicht | ||