Antrag Diskussion:Bundesparteitag 2016.1/Antragsportal/SÄA014

Es gibt keine Diskussionen auf dieser Seite.
Version vom 8. Februar 2016, 01:01 Uhr von imported>Rodorm (Antrag widerspricht dem Grundgesetz)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

M. E. ist doch bei uns Konsens: Verpflichtende Mandatsträgerbeiträge sind gemäß Art. 48 Abs. 3 GG, der Abgeordnetenentschädigungen zur Sicherung der Unabhängigkeit von Abgeordneten vorsieht und grade nicht zur Parteienfinanzierung, grundgesetzwidrig. Ihr Einsatz zur Parteienfinanzierung macht die Abgeordneten wiederum abhängig vom Wohlwollen der Partei. Daher die Frage: Ist ein grundgesetzwidriger Antrag überhaupt zulässig? --Rodorm (Diskussion) 00:01, 8. Feb. 2016 (CET)

Zurück zur Seite „Bundesparteitag 2016.1/Antragsportal/SÄA014“.