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Antrag Diskussion:Bundesparteitag 2016.1/Antragsportal/SÄA014

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Version vom 8. Februar 2016, 00:01 Uhr von imported>Rodorm (Antrag widerspricht dem Grundgesetz)
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M. E. ist doch bei uns Konsens: Verpflichtende Mandatsträgerbeiträge sind gemäß Art. 48 Abs. 3 GG, der Abgeordnetenentschädigungen zur Sicherung der Unabhängigkeit von Abgeordneten vorsieht und grade nicht zur Parteienfinanzierung, grundgesetzwidrig. Ihr Einsatz zur Parteienfinanzierung macht die Abgeordneten wiederum abhängig vom Wohlwollen der Partei. Daher die Frage: Ist ein grundgesetzwidriger Antrag überhaupt zulässig? --Rodorm (Diskussion) 00:01, 8. Feb. 2016 (CET)