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Benutzer:Pirat-Süd/BPT15/Antrag 4

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Antragsentwurf 4 - Abweichungsbefugnis von der Satzung

Sprachliche Klarstellung der Abweichungsbefugnis

I. Abschnitt A: Grundlagen

§ 14 wird wie folgt neu gefasst:

"Die Satzungen der Landesverbände und ihrer Untergliederungen müssen mit den grundsätzlichen Regelungen dieser Satzung (Abschnitte A-C) übereinstimmen. Abweichungen von den Abschnitten B: Finanzordnung und C:Schiedsgerichtsordnung durch die jeweiligen Gliederungen sind im Einzelfall nur zulässig, soweit dies ausdrücklich in den jeweiligen Abschnitten dieser Satzung vorgesehen ist."

Begründung

Die Änderung stellt sprachlich klar, dass die Satzung der Piratenpartei Deutschland aus den Abschnitten A: Grundlagen, B: Finanzordnung und C: Schiedsgerichtsordnung besteht. Obwohl im allgemeinen Sprachgebrauch innerhalb der Partei zwischen der Satzung, der Finanzordnung und der Schiedsgerichtsordnung unterschieden wird, handelt es sich bei allen dreien um eine Satzung der Partei. Mangels getrenntem Beschluss über diese handelt es sich auch um eine einheitliche Satzung. Die im Umkehrschluss aus Abschnitt A: § 14 folgende Abweichungsbefugnis der Gliederungen sollte aber nur den Abschnitt A erfassen, da die weiteren Abschnitte eine einheitliche Regelung fü die Gesamtpartei erfordern. Teilweise sehen sie auch eigenständige Möglichkeiten der Gliederungen zur Abweichung vor (z.B. Anzahl an Richtern, die gewählt werden). Mit der letzten Änderung von Abschnitt A: § 14 ist auch nur eine Abweichungsbefugnis von Abschnitt A bezweckt gewesen.

Mit dem Antrag wird zum einen die Klarstellung über den Umfang der Satzung erreicht und zum anderen ausdrücklich die Abweichungsbefugnis auf den Abschnitt A beschränkt.

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Ich finde an dem Antrag verbesserungswürdig, dass ...

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Ich lehne den Antrag ab, weil ...

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