NRW:Landesparteitag 2015.1/Satzungsänderungsübersicht/6a 1
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| Ist | SÄA019 |
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| (1) Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene. Er tagt mindestens einmal jährlich, grundsätzlich öffentlich und unter Zulassung von Gästen. | |
| Stimmberechtigt sind die ordentlich akkreditieren Mitglieder des Landesverbandes, sowie grundsätzlich alle Personen, die das 10. Lebensjahr vollendet, jedoch das 16. Lebenjahr noch nicht erreicht haben, es sei denn gesetzliche Bestimmungen stehen dem entgegen | |