NRW:Landesparteitag 2014.2/Satzungsänderungsübersicht/20 2

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Ist SÄA011 SÄA016
(2) (2) Organisationseinheiten können Untergruppen (UG) bilden die der jeweiligen Organisationseinheit zugeordnet sind.
(3) Zweidrittel-Mehrheit in dieser Organisationsordnung bedeutet, dass bei einer Entscheidung mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie gültige Nein-Stimmen abgegeben werden. (3) Zweidrittel-Mehrheit in dieser Strukturordnung bedeutet, dass bei einer Entscheidung mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie gültige Nein-Stimmen abgegeben werden.