NRW:Landesparteitag 2014.2/Satzungsänderungsübersicht/18 2

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Ist SÄA007 SÄA006
(3) Die Buchführung und die Verwaltung von Bankkonten haben unter Berücksichtigung des Datenschutzes möglichst transparent zu erfolgen.
Der aktuelle Kontostand aller Bankkonten und der Buchhaltungskonten der virtuellen Kreisverbände sollen regelmäßig veröffentlicht werden. Der aktuelle Kontostand aller Bankkonten und der Buchhaltungskonten der virtuellen Kreisverbände sollen regelmäßig veröffentlicht werden.
Mitglieder des Landesverbandes können über den Kontostand eines nicht personenbezogenen Finanzkontos jederzeit Auskunft verlangen.