NRW:Landesparteitag 2014.2/Satzungsänderungsübersicht/8 1
< NRW:Landesparteitag 2014.2 | Satzungsänderungsübersicht
Version vom 21. Juli 2014, 15:00 Uhr von imported>MacGyver1977
| Ist | SÄA020 | ||
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(1) Änderungen
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des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für
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| welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. | |||
| Die Antragsfrist für Positionspapiere, Finanzan- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. | Die Antragsfrist für Positionspapiere, Finanz |
Die Antragsfrist für Positionspapiere, Finanz | |
| Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt 42 Tage. | |||
| (2) Des weiteren können die Parteiprogramme mit einer 2/3-Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen eines Basisentscheids geändert werden. | (2) Des Weiteren können die Parteiprogramme mit einer 2/3-Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen eines Basisentscheids geändert werden. | ||