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NRW:Landesparteitag 2014.2/Satzungsänderungsübersicht/8 4

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Ist SÄA001

(4) Jeder Antrag kann auf dem Parteitag vor der Abstimmung durch einen der Antragsteller oder dessen/deren Bevollmächtigten geändert werden. Geändert werden können einzelne Wörter und Formulierungen, Textpassagen können gestrichen oder ergänzt werden. Dabei darf die grundsätzliche Intention des Antrags nicht verändert werden.

Der geänderte Antrag muss der Sitzungsleitung schriftlich vorliegen und mindestens 60 Minuten vor der Abstimmung erneut vorgestellt werden. Änderungen sind hervorzuheben. Der geänderte Antrag muss der Sitzungsleitung schriftlich vorliegen und mindestens 60 Minuten vor der Abstimmung schriftlich vorliegen und vor der Abstimmung erneut vorgestellt werden. Änderungen sind hervorzuheben.
Der Parteitag entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob er über den ursprünglichen oder den geänderten Antrag Abstimmen möchte.