NRW:Ständige Mitgliederversammlung/Mail-LPT2014.1
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Version vom 21. Februar 2014, 21:59 Uhr von imported>Arndot (SMV-SÄA 2014.1 Mail an Vorstand)
Die Mail für den SMV-SÄA auf dem LPT2014.1.
Hallo ihr fleißigen Antragskommissionäre,
damit ihr nicht arbeitslos werdet, werfe ich auch noch mal eine
Satzungsänderung in den Ring. Viel Spaß beim einsortieren.
Modul 1 ist quasi der Hauptantrag, wird dieser angelehnt
entfallen Modul 2 und 3.
Modul 2 und 3 sind dann konkurrierend.
Einen Entwurf zur Geschäftsordnung wird es auch noch geben. Der hat aber noch
Zeit, da dass ja keine Satzungsänderung ist.
Ab hier nun der Antrag:
---------- schnipp ----------
Der Landesverband der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen möge folgende
Satzungsergänzungen beschließen:
(Grundmodul "verbindliche Stellungnahmen, Positionspapiere, Anfragen von
Fraktionen und Programm")
MODUL 1 {
§ 6a Der Landesparteitag (Ergänzungsantrag)
(8) Der Landesparteitag tagt daneben online und nach den Prinzipien von Liquid
Democracy als Ständige Mitgliederversammlung (im folgenden "SMV" genannt).
Jeder Pirat im Landesverband Nordrhein-Westfalen hat das Recht, an der SMV
teilzunehmen. Die Stimmberechtigung in der SMV richtet sich nach § 4 Absatz 4
der Bundessatzung.
(9) Die SMV kann Stellungnahmen, Positionspapiere, Anfragen von Fraktionen
sowie Anträge zu Programmen verbindlich beschließen. Sie kann Anträge zur
Satzung, zur Finanzordnung, zur Schiedsgerichtsordnung, zur Auflösung sowie zur
Verschmelzung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) nicht
verbindlich beschließen, insoweit kann die SMV nur Empfehlungen abgeben.
(10) Der Landesparteitag beschließt die erste Geschäftsordnung der SMV, in der
auch die Konstituierung der SMV geregelt ist. Nach der Konstituierung kann
auch die SMV über ihre Geschäftsordnung entscheiden.
(11) Geheime Abstimmungen und Wahlen finden im Rahmen der SMV nicht statt.
Alles weitere regelt die Geschäftsordnung zur SMV.
§ 6b Der Landesvorstand
(7) j) Systembetrieb SMV gemäß §6a.
}
(Variante mit Satzung und Inkrafttreten Vorbehalt für §6a(9) )
MODUL 2 {
§6a Der Landesparteitag
(9) Die SMV kann Stellungnahmen, Positionspapiere, Anfragen von Fraktionen
sowie Anträge zu Programmen, zur Satzung, zur Finanzordnung, zur
Schiedsgerichtsordnung, zur Auflösung sowie zur Verschmelzung mit anderen
Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) verbindlich beschließen. Bei Satzungs-,
Finanzordnungs-, Schiedgerichtsordnungs-, Auflösungsanträgen und Anträgen zur
Verschmelzung mit anderen Parteien kann der Vorstand innerhalb der ersten 7
Tage nach Abstimmungsende durch einen schriftlich begründeten Beschluss das
Inkrafttreten eines Antrags auf das Ende des nächsten Landesparteitag der
Piratenpartei Nordrhein-Westfalen verschieben.
}
(All-Incl. Variante ohne Vorbehalt für §6a(9) )
MODUL 3 {
§6a Der Landesparteitag
(9) Die SMV kann Stellungnahmen, Positionspapiere, Anfragen von Fraktionen
sowie Anträge zu Programmen, zur Satzung, zur Finanzordnung, zur
Schiedsgerichtsordnung, zur Auflösung sowie zur Verschmelzung mit anderen
Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) verbindlich beschließen.
}
---------- schnapp ----------
Alles Gute
Arndt Heuvel (Arndot)