NRW:Landesparteitag 2014.1/Satzungsänderungsübersicht/6a 4
< NRW:Landesparteitag 2014.1 | Satzungsänderungsübersicht
Version vom 19. Februar 2014, 13:16 Uhr von imported>MacGyver1977
| Ist | SÄA002 | SÄA022 | ||
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| (4) Die Antragsfrist für ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. | (4) | |||
| Spätestens 14 Tage vor ordentlichen Parteitagen sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle dem Vorstand eingereichten Anträge zu veröffentlichen. | ||||
| Für Satzungs- und Programmänderungsanträge gilt eine Antragsfrist von 42 Tagen, sie sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen. Anträge sind im Wortlaut zu veröffentlichen. | Für Satzungs- und Programmänderungsanträge gilt eine Antragsfrist von 42 Tagen |
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