NRW:Landesparteitag 2014.1/Satzungsänderungsübersicht/C

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Ist SÄA013

ANHANG C: Vorgaben für die Geschäftsordnung des Landesvorstandes

Die Geschäftsordnung des Landesvorstandes umfasst unter anderem Regelungen zu

a) Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung,
b) Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder,
c) Dokumentation der Sitzungen,
d) virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen,
e) Form und Umfang des Tätigkeitsberichts,
f) Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes,
g) Beschlussfähigkeit,
h) Einladungsverfahren zur Vorstandssitzung,
i) Turnus der Vorstandssitzungen.
j) Systembetrieb SMV gemäß §6a.