NRW:Landesparteitag 2014.1/Satzungsänderungsübersicht/6b 7

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Ist SÄA031 SÄA013

(7) Der Landesvorstand gibt sich unter Beachtung von Absatz 13 eine Geschäftsordnung. Sie umfasst unter anderem Regelungen zu

a) Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung,
b) Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder,
c) Dokumentation der Sitzungen,
d) virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen,
e) Form und Umfang des Tätigkeitsberichts,
f) Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes,
g) Beschlussfähigkeit,
h) Einladungsverfahren zur Vorstandssitzung,
i) Turnus der Vorstandssitzungen.

(7) Der Landesvorstand gibt sich unter Beachtung von Absatz 13 und Anhang C eine Geschäftsordnung. Sie umfasst unter anderem Regelungen zu

a) Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung,
b) Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder,
c) Dokumentation der Sitzungen,
d) virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen,
e) Form und Umfang des Tätigkeitsberichts,
f) Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes,
g) Beschlussfähigkeit,
h) Einladungsverfahren zur Vorstandssitzung,
i) Turnus der Vorstandssitzungen.
j) Systembetrieb SMV gemäß §6a.
j) Systembetrieb SMV gemäß §6a.