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Antrag Diskussion:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA021

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Frage: wenn ich das richtig überblicke, würde der in der Begründung beschriebene Fall nie eintreten, weil laut §5(5) Satz 2 Entscheidungen über Befangenheitsanträge nicht anfechtbar sind.

Habe ich da was übersehen?