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BY:Schiedsgericht/Tätigkeitsberichte/2012-2013

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Tätigkeitsbericht des Landesschiedsgericht Bayern in der Amtsperiode 2012/2013

Fälle [1]

Übersicht

  • Gesamt: 16
    • Urteile: 4
    • Ablehnung: 4
    • Zurückgezogen: 3
    • Offen: 5

Aufteilung nach Bezirken

  • Landesvorstand: 1
  • Oberbayern: 4
  • Oberpfalz: 0
  • Oberfranken: 3
  • Mittelfranken: 1
  • Niederbayern: 0
  • Unterfranken: 3
  • Schwaben: 4

Richter

  • Gewählte Richter: 3
  • Gewählte Ersatzrichter: 3
  • Zurückgetretene Richter: 1
  • Zurückgetretene Ersatzrichter: 1

Anmerkungen und Hinweise

  • Das Landesschiedsgericht bittet um die korrekte Einhaltung der formalen Rahmenbedingungen der Anrufung nach §8 Abs. 4 SGO.
  • Befangenheitsanträge machen nach dem Fällen eines Urteils keinen Sinn! Sollten Verfahrensbeteiligte Bedenken gegenüber eines beteiligten Richters haben, sollten diese so frühzeitig wie möglich geltend gemacht werden.
  • Das Landesschiedsgericht behält sich bei Drohungen vor, Ordnungsmaßnahmen beim zuständigen Vorstand bzw. Landesvorstand zu beantragen oder zivilrechtliche Schritte einzuleiten.
    Wenn Verfahrensbeteiligte mit einer Entscheidung des Landesschiedsgericht NICHT EINVERSTANDEN sind, dann steht die Berufung beim Bundesschiedsgericht als EINZIGE LEGITIME Maßnahme zu Verfügung.
  • Das Landesschiedsgericht empfindet es als befremdlich, wenn Anrufungen eingehen, bei denen es feststellen muss, dass bei Einsprüchen gegen Ordnungsmaßnahmen substantielle Bestandteile fehlen