HE:Kreisverband Odenwald/Wahlen/2013/Genehmigungen/Hoechst
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Version vom 31. Juli 2013, 19:39 Uhr von imported>Wvrzel (→Wichtiges und Besonderes)
Höchst im Odenwald
Anzahl der genehmigten Plakate
Unbegrenzt.
Wichtiges und Besonderes
Plakate dürfen nur auf Gehwegen aufgehängt werden.
Orte, an denen keine Plakate aufgehängt werden dürfen:
- an der Mümlingbrücke in der Erbacher Straße
- am Kreisverkehrsplatz B426/L3106
Dinge, an denen keine Plakate befestigt werden dürfen:
- Aluminiummasten für öffentliche Beleuchtung
Die Standard-Sachen
- Fahrzeug- und Fußgängerverkehr darf nicht behindert werden
- Verkehrszeichen dürfen durch Plakate nicht Verdeckt werden
- Die Sicht auf solche Einrichtungen, auf Kreuzungen und Einmündungen, darf nicht beeinträchtigt werden.
- Beschädigte Plakate sind umgehend zu ersetzen oder zu entfernen.
Von wann bis wann?
ca. 22.07.2013 - 29.09.2013
Scan von dem Schreiben des Ordnungsamts
https://www.dropbox.com/s/0tolcmdkvrex2j0/Genehmigung_Hoechst.pdf