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Initiative 6237

Liquid

Antrag

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Programmpunkt in das Wahlprogramm unter "Verbraucherschutz" einzufügen:

Einheitliche Kennzeichnung aller Bestandteile in Lebensmittelprodukten

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für eine einheitliche nationale und internationale Kennzeichnung jeglicher Inhaltsstoffe in Lebensmittelprodukten ein. Weiterhin setzen wir uns für die einheitliche lebensmittelrechtliche Definition der Begriffe "vegetarisch" (ohne Bestandteile aus Tierkörpern) und "vegan" (ohne jegliche tierische Bestandteile) ein.

Wir fordern die vollständige, einheitliche, gesetzlich verpflichtende Deklaration aller Lebensmittelbestandteile und der bei der Produktion verwendeten Stoffe wie:

  • vegetarische Produkte
  • vegane Produkte
  • Ei- und Milchbestandteile inklusive der Haltungsform in verarbeiteten Produkten
  • gentechnikfreie Produkte bzw. gentechnisch veränderte Bestandteile inklusive indirekte Zuführung (z.B. gentechnisch veränderte Futtermittel) auch unter dem Anteil von 0,9 %
  • alkoholische Bestandteile, wie z.B. Aromen (11), mit Hilfe klarer Hinweise auf der Vorderseite des Produktes, auch unter 0,5 Volumenprozent
  • Bestandteile auch in sämtlichen alkoholischen Getränken
  • Glutenbestandteile sowie allergieauslösende und laktosehaltige Bestandteile
  • jegliche Nanopartikel
  • Zusatzstoffe, durch Angabe von Klassenname, Substanzbezeichnung und E-Nummer

Dabei sollen einheitliche Labels bzw. Siegel entwickelt werden, die für die Verbraucher möglichst einfach zu verstehen sind und einen eindeutigen Wiedererkennungswert besitzen. Verbraucherschützer und Verbraucher müssen dabei in die Erarbeitung einbezogen werden. Eine Überdeklaration ist zu vermeiden, solange dadurch die Nachvollziehbarkeit für die Konsumenten erhalten bleibt. Dabei sollte die Angabe fehlender Inhaltsstoffe, im Verhältnis zum Mehrwert dieser Information stehen (z.B. Deklaration "cholesterinfrei" in rein pflanzlichen Produkten) (19). Die Überprüfung von Schwellenwerten, z.B. bei allergenen Bestandteilen, müssen sich an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichten.

Wir setzen uns zusätzlich für die detailierte Veröffentlichung der Inhaltstoffe und weiterer Informationen von Lebensmittelprodukten ein. Diese Angaben müssen von den Herstellern bereitgestellt sowie in einer zentralen Online-Datenbank, betrieben durch das für Verbraucherschutz zuständige Bundesministerium, aufbereitet und barrierefrei veröffentlicht werden. Die Informationen sollen mithilfe spezieller Produktcodes auf den Lebensmittelverpackungen einfach im Internet abrufbar sein. Produkte mit veränderter Rezeptur sind wie neue Produkte zu behandeln und sollen mithilfe der Plattform direkt vergleichbar sein. Die regelmäßige stichprobenartige Überprüfung der Einhaltung dieser Vorgaben, muss sichergestellt sein.


Begründung

"Wenn Verbraucher eindeutig erkennen können, woraus ein Lebensmittel besteht, können sie sich bewusst für oder gegen den Kauf entscheiden." Quelle

Momentan ist die Nachvollziehbarkeit von Lebensmittelbestandteilen mangelhaft. Produkte können nicht klar als tierisch, vegetarisch oder vegan identifiziert werden. Die Haltungsform oder Futtermittel tierischer Inhaltsstoffe ist nicht nachvollziehbar (Eier aus der Freilandhaltung? Gentechnisch verändertes Futtermitteln in den Milchbestandteilen? Etc.). Eine große Neuerung der bisherigen Praxis wäre dabei, dass auch die bei der Produktion verwendeten Bestandteile mit aufgeführt werden würden.

Die Gefahr einer Überdeklaration ist nur dann gegeben, wenn dadurch die Nachvollziehbarkeit für die Verbraucher*innen leidet.

Grundsätzlich geht es um die generelle Festlegung von Kennzeichnungen auf Lebensmitteln. Wir haben einige Anmerkungen erhalten, die sie mit der konkreten Umsetzung beschäftigen und auch sehr gute Ideen enthalten. Wir würden aber gern die konkrete Umsetzung anderweitig diskutieren und hier nur die Grundsätzliche Idee behandeln.


Begründung wegen Ablehnung

Dagegen. Nicht gegen eine einheitliche Kennzeichnung aller Bestandteile in Lebensmittelprodukten, sondern gegen diese spezielle Formulierung. Ja, es wäre nett gewesen, konstruktive Anregungen zu schreiben, ich hatte aber viel um die Ohren und habe die Initiative erst gesehen, als sie schon eingefroren war :/. Naja, bis zum nächten BPT ist ja noch etwas Zeit ;). Aus meiner (persönlichen) Sicht sind die Forderungen teils widersprüchlich und oft an der (von mir wahrgenommenen) Realität vorbei. Hier ein paar Punkte:

  • Mir fehlt die Forderung einer gesundheitlichen Risikoeinschätzung. Es muss ja kein konkretes Konzept wie z.B. die oft kritisierte Lebensmittelampel sein. Aber wenn die Inhaltsangaben nur länger und dadurch kleiner und verwirrender werden, ist vielen Verbrauchern sicher nicht geholfen. Die Forderung nach "Labels bzw. Siegel" greift mir hier zu kurz.
  • Mein größtest Problem mit dem bestehenden Recht ist, das Transfette gar nicht gekennzeichnet werden müssen. Wenn ein Produkt "Pflanzenfette" enthält, dann bleibt unklar, ob es sich dabei um Olivenöl oder ein Industriefett handelt.
  • Die Forderung nach der Abschaffung der Grenzwerte für Alkohol und Gentechnisch veränderte Bestandteile erscheint mir unrealistisch, weil beides in kleinen Mengen in Naturprodukten enthalten ist. Oder sollen die Grenzwerte nur gesenkt werden? Nach welchen Kriterien?
  • Die Diskussion um gentechnisch veränderte Lebensmittel ist mir generell zu schwarz/weis. Meiner Meinung nach ist Gentechnik per se so gut oder schlecht wie Chemie. Die Kennzeichnung mit "gentechnisch veränderten Bestandteilen" bringt mit genau so wenig wie ein Label "ohne Chemie". Ich will wissen, was da genau verändert wurde. Am besten mit Angabe der genauen Sequenz zum nachvollziehen. Die Details natürlich nicht auf der Packung, sondern in einer externen Liste (wie bei den E-Stoffen).
  • Große Lebensmittelkonzerne mit standardisierten Produkten können sich auf Maximalforderungen wie "Produkte mit veränderter Rezeptur sind wie neue Produkte zu behandeln" wahrscheinlich ganz gut einstellen. Ich frage mich allerdings, wie kleine Anbieter die geforderte Deklaration umsetzen sollen. Gastronomische und offen verkaufte Produkte und sind zur Zeit meist gar nicht gekennzeichnet. Ich fände es nicht gut, kleine Firmen in die Kleinkriminalität zu treiben ;).
  • Die Forderung nach einer zentralen Datenbank beim BMELV finde ich übrigens sehr gut. Da würde ich mir ein paar piratentyptische Details wie Open Data und offene Schnittstellen wünschen.

Antwort

1. Risikoeinschätzung:
Es ging ausdrücklich nicht um Wertung irgend welcher Stoffe. -> Siehe Antragsbegründung. Ginge es um Wertung, hätten wir auch die Ampelidee mit aufgenommen, die ja explizit durch Farbwahl wertet. Dummerweise mit dem Ergebnis, dass ein Light-Getränk mit Ersatz- und Süßstoffen besser weg kommt als ein Apfel vom Baum. Und da ist auch schon das Problem. Wer wertet wie und warum? Setze ich eine fiktive Frau die topfitt ist oder einen männlichen Diabetiker an? (Um die Spanne mal anzudeuten.) Kein Aufdruck, schon gar nicht mit Durchschnittswerten kann die individuellen Voraussetzungen von einzelnen Menschen treffen.

2. Fette:
Guter Punkt. Hätte noch gut gepasst.

3. Alkohol:
Ja, es soll die Regel gelten, dass alles drauf steht. Also das Produkt im Normalzustand, nicht nachgegoren oder so. Es geht hier um sehr viele Personen, die diese Information wissen sollten: Kinder, religiöse Menschen mit bestimmten Regeln, Trockene Alkoholiker, Menschen die Alkohol einfach so ablehnen,... Vermische ich Schnaps mit Limonade (Alkopop), kommt ein dicker Stempel vorn drauf und die Kasse im Supermarkt piepst warnend. Packst du unter den Schnaps ne Sahnetorte (Schwarzwälder Kirsch) oder spritzt du es in Marzipan (nur bei einem Teil!), steht nirgends ein Hinweis, außer versteckt im mehrsprachigen Kleingedruckten. Und auch eine "Milchschnitte" unter der Markenbezeichnung "Kinder" (ferrero) sollte den Alkoholwert anzeigen, wie es die Rezeptur bis 2000 vorsah und umgestellt wurde. Käufer bzw. insbesondere Eltern sollten ein Recht auf diese Information haben, bevor sie so ein Produkt kaufen.

Oder ein anderes typisches Beispiel: Alkoholfreies Bier. Ja, es gibt welches das so heißt, aber noch einen Anteil <0,5 hat. Es gibt komischerweise auch welches, dass mit "alkoholfrei" auch 0,0 bedeutet. Dies stellt durchaus einen Unterschied für Verbraucher dar, weit über Wettbewerbsfragen hinaus.

4. Gentechnik:
Wie gesagt, es geht nicht um Wertung. Es geht nur um die Angabe. So wie es auch Angaben zu Bio gibt. Wenn eine*r Bio bevorzugt, achtet man drauf, wenn es egal ist guckt man drüber hinweg. Wenn jetzt eine*r kein Problem mit gentechnisch im Labor veränderten Sorten hat, achtet man nicht drauf, wenn es einer mag, ist auch das erkennbar. Es geht nicht um Schwarz oder weiß, sondern nur um ob verarbeitet oder nicht. Aktuell weiß niemand, ob das Futter der Kuh, deren Milch ich trinke bio, konventionell oder ein Laborprodukt ist. Eine Firma, die genau die 100% Bio-Schiene fährt ist erkennbar. Ob aber Zwischenprodukte nun rein "konventionell" oder aus dem Labor kommen...? Steht nicht drauf. Und wenn die Produktionsweise jemand gefällt oder missfällt, gibt es null Chance der Erkennbarkeit.

Dieser Bildungsauftrag und solch Einschätzungsfragen kann kein Aufdruck ersetzen. Weder beim Zuckergehalt, noch bei der Produktionsweise.

Wenn nachher die Wahl ist zwischen Bio+teuer, konventionell+mittelmäßig teuer und gentechnisch verändert+billig (voll die Klischeekiste), kann das jeder für sich entscheiden was der persönliche Schwerpunkt in der Entscheidungsfindung ist. Höchstwahrscheinlich gibts dann am Ende noch ein paar mehr Optionen, als nur diese 3.

Die Ausdifferenzierung nach Genom etc. ist ein interessanter Vorschlag und wäre dann vllt. etwas für die Plattform und erweiterte Angaben...

5. neue Produkte
Ein Rezeptwechsel erfolgt ja nicht aus Jux&Dollerei oder weil heute Freitag ist. In der Realität geht eine Veränderung der Rezeptur damit einher, weil die Herstellung durch Produktaustausch billiger wird. Statt Früchten dann natürliche Aromen, statt natürlichen Aromen eher künstliche Aromen, Süßstoffe statt Zucker, Süßstoff X statt Süßstoff Y, Analogkäse statt Käse usw. Die paar Cent Unterschied summieren sich für Firmen am Ende enorm. Wenn dieser wirtschaftliche Vorteil sorum genutzt werden kann, dann gibt es auch die Pflicht zur Transparenz und Ehrlichkeit, was da jetzt verändert wird. Sonst ist das Schlupfloch sofort da, es in einer Form zuzulassen und dann Stückchen für Stückchen zu verändern. Darüber hinaus wirken Stoffe ja nicht nur einzeln, sondern gerade auch in Kombination. Da zu sagen, es wäre das selbe Produkt wäre nicht hilfreich.

Das kann im Übrigen sogar positive Auswirkungen haben, wie bei der Entfernung von Alkohol aus "Kinder"-Produkten wie "Maxi King, Milchschnitte, Kinder Pingui" (die restlichen Bestandteile mal unbeachtet gelassen).

Die Formulierung "Ich fände es nicht gut, kleine Firmen in die Kleinkriminalität zu treiben ;)." ist jetzt sehr mau, trotz Satzende. Obwohl - wahrscheinlich gibt es sehr viele "kleine Anbieter", die regelmäßig ihre Rezeptur verändern, dabei damit nicht ein neues Produkt rausbringen und deshalb hier spontan genannt werden können...Hm...so spontan...

6. zentrale Datenbank
steht in den Anregungen und im einsehbaren Diskussionspad und ist dort ausführlich erklärt, siehe z.B. Anregung 8 und 12.


Interessant wären jetzt noch die Widersprüche, die zu Beginn angedeutet werden.