HE:Programmentwurf/2013.1/Konsolidierung/Informationelle Selbstbestimmung und Netzpolitik
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Version vom 24. April 2013, 22:29 Uhr von imported>Nowrap (→Störerhaftung)
- Jeder Mensch hat eine Privatsphäre, die frei von Überwachung bleiben muss. Ohne begründeten Anfangsverdacht darf es keine Bewegungsprofile, keine staatlichen Übergriffe, keine Lauschangriffe und keine Rasterfahndungen geben.
- Die Unterwanderungen von Bürgerrechten durch die Einführung oder den Ausbau von Straf-, Sicherheits- und Überwachungsgesetzen treten wir Piraten entschieden entgegen.
- Die informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Netzzugang müssen sowohl in der hessischen Verfassung als auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als Grundrecht verankert werden.
Umgang mit persönlichen Daten
- Der Staat muss verpflichtet werden, jedem Bürger auf Verlangen Auskunft über die ihn betreffenden Daten zu geben. Über angelegte Datenbanken und die Art und Weise, wie mit den Daten umgegangen wird, muss sich die Öffentlichkeit jederzeit ungehindert und kostenfrei informieren können. Diese Auskunftspflicht soll auch gegenüber juristischen Personen gelten.
- Unberechtigterweise erhobene Daten müssen unverzüglich gelöscht und die betroffenen Bürgern über ihre Existenz und Löschung in Kenntnis gesetzt werden.
- Erfolgt eine Überwachung ohne konkreten Verdacht, muss der Staat von sich aus darauf hinzuweisen.
Datenschutz und Datenhandel
- Die Daten über Einwohnende gemäß Meldegesetz sind vornehmlich im Sinne staatlicher Aufgaben zu verwenden. Eine Weitergabe dieser Daten muss Betroffenen mitgeteilt werden. Ein Verkauf der Daten aus dem Melderegister durch die Meldebehörden ist zu verbieten.
- Beim Erheben, Speichern und Verarbeiten der Meldedaten müssen Datensparsamkeit und Datenschutz gelten. Jedes Merkmal gehört auf den Prüfstand. Es braucht u.a. keine Erfassung der Religionszugehörigkeit und schon gar nicht die Übermittlung der selbigen an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften.
Anmerkung
- Neue Reihenfolge (PA-009b)
Datensicherheit und Wahrung der Privatsphäre
- Zur Gewährleistung von Datensicherheit und Privatsphäre müssen unterstützende Technologien in besonderem Maße gefördert werden. Dazu sollen öffentliche Forschungsprojekte mit dem Ziel gestartet werden, solche Technologien zu entwickeln und einsetzbar zu gestalten. Die Informationsinfrastruktur muss von unabhängigen Fachleuten überprüft werden.
Anmerkung
- Neue Reihenfolge (PA-009b)
Keine elektronischen Ausweisdokumente
- Biometrische Merkmale dürfen nicht im Zusammenhang mit offiziellen Dokumenten zur Identifikation eines Bürgers gespeichert werden, bereits erhobene Daten müssen gelöscht werden.
- Die Speicherung von biometrischen Daten im Zusammenhang mit Personaldokumenten bringt in der eigentlichen Sache, der besseren Erkennbarkeit von gesuchten Personen, keinen Sicherheitsgewinn, da dieser von der Zielgruppe dieser Maßnahme umgangen werden kann. Eine erhöhte Fälschungssicherheit, die diese Maßnahmen rechtfertigen würde, ist ebenfalls nicht gegeben. Der einzige Zweck dieser Dokumente ist eine möglichst lückenlose Überwachbarkeit großer Teile der Bevölkerung und ein großer Schritt hin zur systematischen staatlichen Überwachung. Dieser Schritt wird vor allem durch die Möglichkeit der RFID-Technik, Daten berührungslos aus mittlerer Entfernung und ohne Einflussnahme des Trägers abzurufen, ermöglicht.
Anmerkung
- Neu hinzugekommen (PA-102)
Bestandsdatenauskunft
- Die Piraten Hessen setzen sich für eine datenschutzkonforme Korrektur der Bestandsdatenauskunft ein. Weder sollen Passwörter, PINs und ähnliches über eine Schnittstelle automatisiert abgefragt werden können, noch darf die IP-Adresse zu einer jederzeit möglichen Identifizierung von Personen führen.
- Wir stehen für eine gewissenhafte und sorgfältige Umsetzung des Richtervorbehalts. Sollte dies in der Praxis aus Gründen nicht möglich sein, bedarf es einer unabhängigen Prüfstelle für solch schweren Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung. Für Ordnungswidrigkeiten oder Bagatelldelikten darf dies überhaupt nicht erfolgen, genauso wenig wie ein Zugang für Geheimdienste oder andere Behörden.
Anmerkung
- Neue Reihenfolge (PA-009b)
Keine Vorratsdatenspeicherung
- Die Sicherung des Fernmeldegeheimnisses ist ein wichtiger Grundpfeiler zum Erhalt der Demokratie. Das Fernmeldegeheimnis ist unter anderem durch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung bedroht.
- Die Vorratsdatenspeicherung in der derzeit beschlossenen Form muss ersatzlos gestrichen werden, da dies einen eklatanten Verstoß gegenüber Artikel 10 GG darstellt, in dem systematisch und unter der Annahme einer Kollektivschuld aller an der öffentlich zugänglichen Telekommunikation beteiligter Bürger ausgegangen wird. Auch die Umstände der Telekommunikation sind nach den Leitsätzen im Urteil BvR 1611/96 des Bundesverfassungsgerichtes von Artikel 10 GG geschützt.
Anmerkung
- Neue Reihenfolge (PA-009b)
Kein "Staatstrojaner" (Quellen-Telekommunikationsüberwachung)
- Die hessischen Piraten lehnen einen Einsatz von Software zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung grundsätzlich ab. Der Einsatz solcher Software hat bislang in wiederholten Fällen zu erheblichen Gesetzesverletzungen durch die Ermittlungsbehörden geführt. Demgegenüber erkennen die hessischen Piraten keinen Anlass, zu solchen Ermittlungsmethoden zu greifen.
Anmerkung
- Neue Reihenfolge (PA-009b)
Onlinedurchsuchung
- Die freie Meinungsäußerung ist ein Eckpfeiler unserer Demokratie und darf nicht durch Onlinedurchsuchungen untergraben werden. Das Missbrauchspotenzial dieser Technik ist so immens, dass die Verantwortbarkeit nicht gegeben ist.
- Onlinedurchsuchungen stellen zudem eine massive Bedrohung für die Sicherheit der informationellen Infrastruktur dar. Wenn Sicherheitslücken in bestehenden Systemen nicht geschlossen und aufgedeckt oder neue aufgebrochen werden, wird damit die IT-Sicherheitsforschung ad absurdum geführt. Nicht die Begehren der Überwacher, sondern das Interesse des Einzelnen an Informationssicherheit hat Vorrang zu haben.
Störerhaftung
- Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Neuregelung der Störerhaftung im Bereich der Telekommunikation ein. Es sollen insbesondere die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt und das zur Verfügung stellen von Internetzugängen und Anonymisierungsdiensten durch Privatpersonen und als kostenloser Service für Kunden ohne unverhältismäßig hohem Aufwand und unkalkulierbare Risiken ermöglicht werden.
Anmerkung
- Neu hinzugekommen (PA-101)
Leistungsschutzrecht
- Die Piraten Hessen lehnen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ab. Es ist ein Eingriff in die unabhängige Struktur des Internet, es behindert die Medienvielfalt, hemmt Innovationen im Netz und verunsichert die Verbraucher, ohne einen erkennbaren Nutzen für diese zu bieten. Verlage versuchen mit dem Leistungsschutzrecht, ihr überkommenes Geschäftsmodell, die Exklusivität von Informationen, auf ein freies Medium zu übertragen und machen dieses damit selbst unfrei.
- Verlage haben bereits jetzt die Möglichkeit, mittels international anerkannter Standards (z. B. robots.txt) festzulegen, wie Suchmaschinen auf ihre Inhalte zugreifen dürfen.
Anmerkung
- Kapitel verschoben & angepasst (PA-003e)
Rückbau der Videoüberwachung
Der Ausbau der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen muss gestoppt werden, da er nur scheinbar Sicherheit vermittelt, und eine Verschwendung von Steuergeldern darstellt. Zudem verhindert Videoüberwachung keine Straftaten, in Berlin führte die Einführung der Videoüberwachung und -aufzeichnung auf drei U-Bahn-Linien beispielsweise nicht zu einer sinkenden Kriminalitätsrate, sondern im Gegenteil sogar zu einem leichten Anstieg.
Zielführender sind hier eine bessere Ausleuchtung und eine verstärkte persönliche Polizeipräsenz. Videoüberwachung im öffentlichen Raum betrifft nahezu nur unverdächtige Normalbürger. Es gibt keinen Verdacht gegen eine konkrete Person, sondern alle Personen unterstehen einem Generalverdacht.