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Trennung von Kirche und Disko: Stille Tage gänzlich abschaffen

An den sogenannten "Stillen Tagen" sind in Bayern fast alle Veranstaltungen, die über "Schank und Speisebetrieb" hinausgehen, ab 2 Uhr in der Nacht untersagt (seit 2012). Dies betrifft neben Tanz- auch Sportveranstaltungen, Volksfeste, musikalische Darbietungen, Zirkus & Artistik, Freizeitanlagen, Theater und Filmvorführungen, sowie weitere gesellschaftliche Bereiche. Selbst nach der Neuregelung der Stillen Tage in 2012 übernimmt die Kirche immer noch die Deutungshoheit über die Zeiten, in denen Kulturgenuß erlaubt ist und die Zeiten, in denen die Bevölkerung aktiv davon abgehalten wird.

In einer multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft ist die Priorisierung christlicher Feiertage über säkuläre gesellschaftliche Aktivitäten nicht mehr zeitgemäß. Die Piratenpartei Bayern regt deshalb an, Stille Tage komplett abzuschaffen.

Beschluss

Dieser Antrag wurde auf dem Landesparteitag 2013.1 (Protokoll) in Unterhaching als PP094 angenommen.