BE:Beschlussantrag Vorstandssitzung/2013-01-18/08

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Antrag

Länderfinanzausgleich

NR: 2013-01-18/08
Text
Hiermit beantragt der Bundesvorstand gem. Umlaufbeschluss 121 vom Landesvorstand Berlin einen Betrag von 1,-- Euro oder eine Teilmenge davon, für eine Verteilung innerhalb der Gesamtpartei zur Verfügung zu stellen.
Begründung
Gem. § 18 (5) PartG darf bei einer Partei die Höhe der staatlichen Teilfinanzierung die Summe der Einnahmen nach § 24 Abs. 4 Nr. 1 bis 7 nicht überschreiten (relative Obergrenze). Diese Grenze ist geschaffen worden, damit Parteien nicht von staatlichen Mitteln abhängig sind, sondern ausreichend eigene Mittel zur Verfügung haben, um ihre Ausgaben finanzieren zu können. Diese Grenze ist sinnvoll und sollte deshalb nicht nur auf die Gesamtpartei angewandt werden, sondern auch auf die einzelnen Landesverbände der Piratenpartei. Gleichzeitig bittet der Bundesvorstand Euch zu bedenken, dass ihr nur deshalb höhere Einnahmen als Eure berücksichtigungsfähigen Einnahmen aus 2011 aus der staatlichen Parteienfinanzierung bekommt, weil die anderen Landesverbände durch ihre Einnahmen zu der Höhe der Zuwendungen aus der staatlichen Teilfinanzierung beigetragen haben. Gem. § 22 PartG haben die Bundesverbände der Parteien für einen angemessenen Finanzausgleich für ihre Landesverbände Sorge zu tragen. Das ist dem Bundesvorstand der Piratenpartei für die Anspruchssumme 2012 nur in einem geringen Maße möglich, weil der Eigenanteil der Zuwendungen 2012 durch den Vorwegabzug an die Landesverbände sehr niedrig ist. Deshalb bittet der Bundesvorstand Euch, sich an diesem Finanzausgleich zu beteiligen, damit wir unserer gesetzlichen Pflicht nachkommen können. Sofern Ihr diesen Antrag an Euren Landesparteitag weiterleitet, bittet der Bundesvorstand höflich darum, eine Empfehlung auszusprechen, wie die Anwesenden des Landesparteitages abstimmen sollten, weil diese Piraten Euch vertrauen, denn sonst hätten sie Euch nicht in den Landesvorstand gewählt. Es ist nicht jedem einzelnen Piraten zuzumuten, dass er sich in vollem Umfang in die Thematik der staatlichen Parteienfinanzierung einarbeitet und Eure Mitglieder würde deshalb eine Empfehlung mit großer Sicherheit begrüßen. Sofern ihr diesen Antrag ablehnt, bittet der Bundesvorstand um eine schriftliche Begründung, die zu der Ablehnung führte, damit diese Gründe zukünftig ausgeräumt werden können. Der Bundesvorstand behält sich bei Nichtannahme des Antrags ausdrücklich eine Prüfung nach §15 Abs. 2 der Finanzordnung vor und verzichtet demgemäß durch diesen Antrag nicht auf die Durchsetzung der Bundessatzung. Ich bitte Euch mir mitzuteilen (swanhild.goetze at piratenpartei.de und/oder vorstand at piratenpartei.de) , wann ihr diesen Antrag in Eurer Vorstandssitzung behandeln werdet (Datum und ungefähre Uhrzeit, sowie Ort der Sitzung). Sofern ich es zeitlich einrichten kann, werde ich diesen Antrag gerne persönlich vorstellen. Falls mir das nicht möglich ist, werde ich einen kompetenten Vertreter aus dem Bundesvorstand und/oder aus den Reihen der Finanzräte bitten, den Antrag in Eurer Sitzung vorzustellen.
LiquidFeedback
(Link zur LiquidFeedback Initiative)
Antragsteller
Gordon 23:48, 2. Feb. 2013 (CET), Swanhild Goetze - für den Bundesvorstand
Ergebnis
angenommen
Dafür
Gerhard, Gordon, Manuel, Gero, Stephan, Frank (VoSi-03022013)
Dagegen
(Liste von Namen)
Enthaltung
(Liste von Namen)
Umsetzungsverantwortlich
-
Link zum Beschlussantrag
[[{{{Link}}}]]
Link zum Protokoll
[[{{{Protokoll}}}]]

Hallo: 18/08



Diskussion / Protokoll

Erweiterungen zum Antrag: (Gordon)

  • Der Landesvorstand stellt darüber hinaus eine Summe von 19.999,-€ für eine Verteilung innerhalb der Gesamtpartei zur Verfügung. (LQFB_i2377 & LQFB_i2396)
  • Der Landesvorstand stellt darüber hinaus eine Summe von 9.999,-€ für eine Verteilung innerhalb der Gesamtpartei zur Verfügung.
  • Der Landesvorstand stellt Mittel die über die Antragssumme hinaus gehen unter der Bedingung zur Verfügung, dass alles anderen Landesverbände mind. die beantragte Summe bereitstellen.
  • Der Landesvorstand stellt weitere Mittel zur Verfügung wird jedoch die noch fehlende Umlage aus PDF in Verbindung mit Beschluss "Änderung des Umlageschlüssels zur Parteienfinanzierung" der Vorstandssitzung 2011.07.21 in Abzug bringen.
  • Der Landesvorstand stellt einen Antrag darüber auf der LMVB13.1 zu entscheiden.