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BY:Schwaben/Bezirksparteitag Schwaben 2012.2/Programmänderungsanträge/14

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Programmantrag 14

Eingereicht von: David Krcek Der Bezirksparteitag möge folgenden Programmantrag zur Land- und Bezirkstagswahl beschließen:

Gesellschaft & Recht

Die schwäbischen Piraten setzen sich für die Änderung des Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ein.

Text bisher: (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Text neu 2: (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, _seiner sexuellen Orientierung_, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischenAnschauungen, _sowie seiner körperlichen Eigenschaften_ benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Begründung: Die Benachteiligung homosexueller Menschen durch einzelne Glaubensgemeinschaften, kann und darf nicht akzeptiert werden. Religiöse Dogmen, Regeln und Gesetze müssen sich der weltlichen Gesetzgebung und dem Grundgesetz unterordnen. Size discrimination und andere Benachteiligungen, die sich auf Körpereigenschaften beziehen sind als Diskriminierung ebenso abzulehnen, wie alle anderen Formen von Benachteiligung. Da diese Art der Diskriminierung so häufig vorkommt wird sie häufig übersehen und es besteht bisher keine wirklich Handhabe dagegen. Sizeism meint die Diskriminierung von Menschen die besonders groß oder klein, besonders dick oder dünn sind. "köperliche Eigenschaften" greift natürlich weiter, aber das Feld der Diskriminierung aufgrund körperlicher Eigenschaften umfasst schliesslich auch mehr Eigenschaftsdimensionen als nur Länge, Breite oder Gewicht eines Menschen.