Version Antragsformular: 1.05
Antragsnummer
Einreichungsdatum
Antragstitel
Abschaffung der Unterscheidung "Stellvertreter"
Antragsteller
Antragstyp
Antragsgruppe
Antragstext
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:
§ 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreisbüros wird wie folgt gefasst:
- (1) Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Kreisbüros nach § 1 betraut sind, hei
ßen Büropiraten.
Bisherige Fassung:
- (1) Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Kreisbüros nach §1 betraut sind, und ihre Stellvertreter hei
ßen Büropiraten.
§ 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreisbüros wird wie folgt gefasst:
- (3) Die unter § 3 und § 4 dieser Geschäftsordnung aufgeführten Aufgaben müssen jeweils von mindestens drei Büropiraten wahrgenommen werden.
Bisherige Fassung:
- (3) Die unter §3 und §4 dieser Geschäftsordnung aufgeführten Aufgaben müssen jeweils von einem Büropiraten und mindestens 2 Stellvertretern wahrgenommen werden.
§ 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreisbüros wird wie folgt gefasst:
- (1) Die Verwaltungspiraten haben das Recht, die Mitgliederdaten der Piratenpartei im Rhein-Erft-Kreis einzusehen. Sie haben das Recht, die Mitglieder in Textform zu kontaktieren.
Bisherige Fassung:
- (1) Ein Verwaltungspirat hat das Recht, die Mitgliederdaten der Piratenpartei im Rhein-Erft-Kreis einzusehen. Er hat das Recht, die Mitglieder in Textform zu kontaktieren.
§ 4 der Geschäftsordnung des Kreisbüros wird wie folgt gefasst:
- (1) Die Pressepiraten sind verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit und sind Sprecher des Kreisbüros nach außen.
- (2) Die Pressepiraten koordinieren die Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitskreise und Crews auf Kreisebene.
- (3) Die Pressepiraten sind zuständig für die redaktionelle Betreuung der Internetpräsenz des Kreisbüros.
- (4) Die Pressepiraten unterstützen die Verwaltungpiraten bei organisatorischen Belangen.
- (5) Die Pressepiraten organisieren regelmäßige Treffen in denen sich die Crews und Arbeitskreise autauschen können. Vorzugsweise ein "Rhein-Erft-Mumble" nach Vorbild des Regiomumbles.
Bisherige Fassung:
- (1) Ein Pressepirat ist verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit und ist Sprecher des Kreisbüros nach außen.
- (2) Ein Pressepirat koordiniert die Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitskreise und Crews auf Kreisebene.
- (3) Ein Pressepirat ist zuständig für die redaktionelle Betreuung der Internetpräsenz des Kreisbüros.
- (4) Der Pressepirat und Stellvertreter unterstützen den Verwaltungpiraten bei organisatorischen Belangen.
- (5) Die Pressepiraten organisieren regelmäßige Treffen in denen sich die Crews und Arbeitskreise autauschen können. Vorzugsweise ein "Rhein-Erft-Mumble" nach Vorbild des Regiomumbles.
Antragsbegründung
Es macht keinen Sinn, einige Personen als "Stellvertreter" zu definieren. Alle gewählten Personen sollten absolut gleichberechtigt sein. Dies wurde bisher auch so gehandhabt; die Benennung als "Stellvertreter" hat keine praktische Relevanz.
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Status des Antrags
Geprüft
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