Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Programmänderung 093
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Antragstitel
Kernwaffenabrüstung -(duo)Beseitigung des so genannten Kriegsvorbehaltes Antragsteller
bridgR i.A. AG Friedenspolitik Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Der sog. Kriegsvorbehalt, demnach der NichtVerbreitungsVertrag (NVV) »nicht mehr maßgebend« sein soll, wenn die »Entscheidung Krieg zu führen« von der NATO getroffen wird, ist völkerrechtswidrig. Die Piratenpartei fordert, dass der NVV unter allen Umständen und auch im Kriegsfalle gültig sein muss.
Antragsbegründung
Im Zusammenhang mit der Ratifizierung des NVV im US-Senat hatte der damalige US-Außenminister Rusk am 10. Juli 1968 erklärt: „Der NPT {gemeint ist NVV} „behandelt nicht Regelungen über die Dislozierung von Kernwaffen auf alliiertem Hoheitsgebiet, da diese keine Weitergabe von Kernwaffen oder Verfügungsgewalt darüber einschließen, sofern und so lange nicht eine Entscheidung, Krieg zu führen, getroffen wird, in welchem Zeitpunkt der Vertrag nicht mehr maßgebend wäre.“ (abgedruckt u.a. in der Denkschrift der Bundesregierung zum NPT in Bundestagsdrucksache 7/1994, S. 17) Eine solche Einschränkung stellt eine Hintertür dar, die nicht zeitgemäß ist, und sowohl der Nichtverbreitung, als auch der Nichtanwendung von Kernwaffen widersprechen. Piratenpad
Datum der letzten Änderung
17.10.2012 |
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