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Staatsleistungen an Kirchen beenden

Antrag

Über die Kirchensteuer hinaus zahlt der Freistaat jährlich etwa 140 Millionen Euro an die Kirchen. Zudem soll der Freistaat den Kommunen gesetzlich ermöglichen, ihrerseits Zahlungen an Kirchengemeinden einzustellen. Wir möchten diese Zahlungsverpflichtungen gesetzlich beenden und die Mittel in anderen Bereichen einsetzen.

Begründung

Die Bevorzugung der christlichen Kirchen muss auch in Bayern ein Ende finden.

Diese Staatsleistungen fließen kaum Bedürftigen zu. Zudem erzielten 2008 allein die sieben katholischen Bistümer in Bayern Einnahmen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro (1.328.865.000 Euro) aus der Kirchensteuer.

Für die auf Bundesebene beschlossene Trennung zwischen Staat und Kirche ist auch dieser Schritt notwendig.

Beschluss

Dieser Antrag wurde auf dem Landesparteitag Bayern 2012.1 in Straubing als P77 angenommen (Protokoll).