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LiquidFeedback/Themendiskussion/2817

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Version vom 26. November 2012, 09:24 Uhr von imported>Wiskyhotel
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Unterscheidung zwischen Gelernt und Ungelernt

Zunächst war ich versucht, dafür zu stimmen. Schließlich haben die Gelernten Zeit (und vermutlich Geld) in ihre Ausbildung gesteckt. Das sollte man entsprechend honorieren.

Andererseits bleiben für die Ungelernten dann meist nur die Arbeiten übrig, die niemand sonst machen möchte.

Im Geiste eines BGE sollten wir also auch hier beide gleich behandeln. Den Bildungsstand müssen wir anders wertschätzen als über einen höheren Mindestlohn (z.B. Regulierung der Zeitarbeit, Anrechnung der Ausbildungszeit auf gesetzliche(!) Versicherung für Alter, Arbeitslosigkeit, Pflege und BU). (Navelbrush 00:05, 2. Okt. 2012 (CEST))