SH:LPT2012.3/Anträge/S092 Änderung der Einladungsform zu LPT
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2012.3.
Es wird beantragt, in der Landessatzung § 9b Abs. 2 wie folgt zu ändern. Aktuelle Fassung:
Neue Fassung:
Die Anklickmöglichkeit auf dem Mitgliedsantrag „Die Einladung zu Parteitagen, Mitgliederversammlungen usw. des Bundes- oder Landesverbandes kann per Email erfolgen“ wird nicht regelmäßig wahrgenommen bzw. ausgefüllt, so dass ein einheitliches Vorgehen bei den Einladungen nicht möglich ist. Aus diesem Grund sind in den letzten Jahren immer alle Einladungen grundsätzlich schriftlich erfolgt. Es hat sich herausgestellt, dass regelmäßig etwa 5% der Mitglieder mit einer Einladung nicht erreicht werden (neue Email, Adressenänderung wegen Umzug), da aktuelle Daten oft nicht oder verspätet vorliegen. Der Bundesvorstand lädt deshalb zu Bundesparteitagen erst per Email ein, dann bei denen (die dies schriftlich wünschen bzw. wo eine Email unzustellbar war) noch mal gesondert per Brief. Dies sollten wir (auch aus Kostengründen) so übernehmen. Damit sichergestellt wird, dass die Einladung fristgerecht alle erreicht hat, soll zusätzlich die Möglichkeit einer öffentlichen Einladung in der Satzung verankert werden. Über die Form der Einladung entscheidet allerdings nicht mehr das Mitglied, wie jetzt noch in der aktuelle Satzung.
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