SH:LPT2012.2/Anträge/S009a03 Vorstand
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2012.2.
Der LPT möge die folgende Änderung des § 9a Abs. 3 beschließen:
Aktuelle Fassung:
Neue Fassung:
Das Landeswahlgesetz Schleswig-Holstein setzt eine geheime Wahl eines Landesvorstandes voraus. Die Landeswahlleitung hat bei der Landtagswahl 2012 beanstandet, dass dies nicht aus unserer Satzung hervorgeht.
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