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Version vom 15. April 2012, 13:00 Uhr von imported>Rainer Sinn (→‎Transparenz in der Gesetzgebung)
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Transparenz in der Gesetzgebung

Der LPT2012.1 möge als Bestandteil seines Wahlprogrammes folgendes beschließen, hilfsweise als Positionspapier:

Die Piratenpartei Deutschland, Landesverband Sachsen fordert mehr Transparenz für den Bürger beim Zustandekommen von Gesetzen im sächsischen Landtag.

Dazu ist eigens ein Gesetz zur Transparenz im Gesetzgebungsverfahren (GesetzgebTPG) zu schaffen das folgende Regelungen enthält:

1.) Einführung eines „Lobbyisten-Registers:

a) Lobbyarbeit bzw. Lobbying ist der Versuch der Einflussnahme und der Informationsbeschaffung, des Informationsaustausches sowie die strategische Ausrichtung einer Tätigkeit in Zusammenhang mit Entscheidungen von Politik und Verwaltung

b)Dieses Register listet alle Personen, Unternehmen, Verbände, Nichtregierungsorganistionen, Agenturen, Anwaltskanzleien etc. auf, die Lobbyarbeit betreiben. Hierbei sind die Aufgaben der Organisationen, Auftraggebern und Aufgabengebiete und der finanzielle und zeitliche Aufwand in Zusammenhang mit der Lobbyarbeit anzugeben. Ferner sind alle Daten zu Sitz, Adresse, Kommunikationsverbindungen, Internetadresse, Vertretungsberechtigten, Handelsregister, Steuernummer sowie Anzahl und Namen der Personen anzugeben, die mit dem Lobbying betraut sind. Soweit Lobbyisten zugleich für andere Unternehmen, Vereinigungen, Verbände oder sonst wie Interessierte handeln, ist die Interessenvertretung und die finanzielle Ausstattung in diesem Zusammenhang offenzulegen. Sollte es sich um eine Institution handeln, deren Haupttätigkeit in der Einflussnahme auf politische Entscheidungen besteht, sind zugleich Angaben zur mitgliedschaftlichen Struktur, zum Gesamtbudget und zu den Hauptfinanzierungsquellen dieser Institution zu machen. Alle Daten sind in Zeitabständen von sechs Monaten zu aktualisieren. Eine Bagatellregelung soll zeitlich und finanziell nicht ins Gewicht fallende Lobbyarbeit von der Registrierungspflicht ausnehmen, kann jedoch auf freiwilliger Basis registriert werden. Damit soll auch weiterhin unbürokratisch und ohne besonderen Verwaltungsaufwand sich jeder Bürger, kleinere Unternehmer oder Organisation politisch zu Wort melden dürfen.

c) Wahrheitswidrige Angaben, unlautere Versuche zur Einflussnahme oder Informationsbeschaffung sind den Lobbyisten untersagt. Hierzu ist ein Katalog von Verhaltensregeln zu schaffen, die auch im Gesetz aufzunehmen sind.

d) Das Lobbyistenregister wird beim Präsidenten des Landtages geführt und ist im Internet öffentlich zu machen bzw. steht jedermann zur Einsichtnahme offen.

e) Ohne Registrierung im Lobbyistenregister ist es den Lobbyisten untersagt, Ministerien des Landtages, nachgeordnete Landesbehörden und deren Personal zu kontaktieren, wenn dadurch Lobbying betrieben werden soll. Das gleiche gilt für Beteiligungen an Anhörungen und ähnlichen Veranstaltungen, die der sächsische Landtag, seine Organe oder Hilfsorgane (z.B. Ausschüsse) oder Ministerien veranstalten. In der Geschäftsordnung des Landtages ist vorzusehen, dass Hausausweise nur für registrierte Lobbyisten erteilt werden dürfen, wenn diese in dieser Eigenschaft Zugang wünschen.

2. ) Legislativer Fußabdruck:

a) Vorlagen der Exekutive, die mittelbar oder unmittelbar durch Lobbying beeinflusst worden sind (Gesetzesentwürfe, Unterrichtungen u.ä.) sind hinsichtlich deren Beteiligung zu dokumentieren (sog. legislativer Fußabdruck) und für das weitere Gesetzgebungsverfahren transparent zu machen. Ferner sind alle externen Berater und Beteiligte sowie deren Beiträge öffentlich zu machen, deren sich die Exekutive bei der Erstellung von Gesetzesentwürfen bedient hatte oder deren Stellungnahme sie eingeholt hat. Dies gilt auch schon für Referentenentwürfe, die unverzüglich zu veröffentlichen sind, sobald sie den ministeriellen Vorgesetzten vorgelegt werden. Als externer Beteiligter gelten auch Beschäftigte auf Probe des Ministeriums oder ehemalige Mitarbeiter, die über eine Wiedereinstellungsgarantie des bisherigen Arbeitgebers verfügen oder die nur beurlaubt sind. Es ist verboten, sich externer Personen bei der Erstellung von Gesetzesvorlagen in maßgebender Funktion zu bedienen, wenn diese von Stellen entsendet werden, deren konkrete Geschäftsinteressen von dem beabsichtigten Gesetz betroffen sind. Ferner dürfen externe Personen keine leitenden Funktionen innerhalb eines Ministeriums übertragen werden. Sollten Ministerien aus besonderen Gründen sich entschließen, Aufträge an externe Berater zur Erstellung eines Gesetzesentwurfes geben zu müssen, hat dies nur auf Grund einer öffentlichen Ausschreibung zu geschehen.

b) Alle Gutachten, Stellungnahmen und die Inhalte von Anhörungen, Protokolle etc. in der weiteren parlamentarischen Arbeit sind öffentlich zu machen und im Internet abrufbar zu hinterlegen.


3. Sanktionen

Verstöße gegen die Pflichten nach diesem Gesetz sind als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Bußgeldbescheide sind von den ordentlichen Gerichten auf Grund eines Einspruches zu überprüfen. Zugleich ist bei Verstößen auch die Streichung aus dem Lobbyistenregister auf Zeit, in schweren Fällen auch auf Dauer vorzusehen. Zuständig für eine solche Ahndung ist der Präsident des sächsischen Landtages. Der Verwaltungsrechtsweg ist gegen solche Entscheidungen offen. Ein parlamentarischer Kontrollausschuss, dem mindestens je ein Vertreter der im Landtag vertretenen Parteien angehören müssen, überwacht die Tätigkeit des Präsidenten und erstattet jährlich Bericht, wobei auch eine abweichende Stellungnahme eines Ausschussmitgliedes zu veröffentlichen ist. Die Mitglieder des Kontrollausschuss erhalten umfassende Akteneinsicht zu allen Vorgängen.

In Fällen besonders schwerer Pflichtverletzung, die nach der Höhe, Intensität und finanziellen Einsatz der Lobbyarbeit zu bemessen ist, sind Verstöße als Straftaten mit einem Strafrahmen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe zu sanktionieren. Sobald ein Anfangsverdacht entsteht, ist der Landtagspräsident zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft verpflichtet.

4. Bundesratsinitiative:

Die Piratenpartei Deutschland, Landesverband Sachsen setzt sich auch dafür ein, dass über den Bundesrat entsprechende Regelungen als Bundesgesetz für die Bundesgesetzgebung geschaffen werden.

Nebeneinkünfte Amtsträger, Abgeordnete usw

Der LPT2012.1 möge als Bestandteil seines Wahlprogrammes folgendes beschließen, hilfsweise als Positionspapier:

Offenlegung der Einkünfte, Aufwandsentschädigungen, unentgeltlichen Zuwendungen in Justiz, Verwaltung und Landesparlament in Sachsen:

Richter, Staatsanwälte, Beamte in gehobenen Positionen, aber auch alle politischen Amtsträger, wie Minister, Staatssekretäre, Bürgermeister etc. sowie alle Mandatsträger des Landtages haben ihre Einkünfte, Nebeneinkünfte, Aufwandsentschädigungen, unentgeltlich empfangene Leistungen und eigene unentgeltliche Tätigkeiten für Dritte Personen, die mit Ihrem Amt in sachlichen Zusammenhang stehen, sowie etwaige sonstige Teilnahmen an Veranstaltungen, zu denen sie wegen Ihres Amtes außerhalb des regulären Geschäftsbetriebes eingeladen werden, offenzulegen, einschließlich des Grundes. Soweit dem begründete überwiegende Belange Dritter entgegenstehen (z.B. gesetzliche Geheimhaltungspflicht bei zur Verschwiegenheit verpflichteten bzw. berechtigten Berufen i.S.d. §203 Abs 1, Nr. 3 StGB), ist dies als Ausnahmetatbestand zu berücksichtigen. In diesem Falle sind jedoch die Mandate anonymisiert nach Umsatz, Branche und jährlichen Gesamteinkünften pro Mandant aufzuschlüsseln. Dies alles sind Dienstpflichten, die in den jeweiligen Landesgesetzen zu verankern sind. Die Dienstaufsichtsorgane haben dies auch zu kontrollieren, im Falle der Landtagsmandatsträger erfolgt die Kontrolle durch den Landtagspräsidenten oder von diesen eingesetzten Beauftragten, die jedoch den Schutzzweck des §203 Abs. 1, Nr. 3 StGB zu beachten haben.

Die Offenlegung hat für jedermann sichtbar auch im Internet zu erfolgen.

Zur Durchsetzung sollen Verletzungen dieser Pflichten auch sanktionsbehaftet sein:

Bei Amtsträgern sollen derartige Pflichtverletzungen dem Disziplinarrecht unterliegen. Die einschlägigen Gesetze für die Amtsträger sind entsprechend zu ändern.

Bei Abgeordneten sind im Falle eines Verstoßes Kürzungen der Diäten bis zur Höhe des Doppelten des erlangten Vorteiles, bei unentgeltlichen Tätigkeiten in Höhe eines zu schätzenden Wertes der Leistung, maximal jedoch nur bis zu 50% der Diäten –ggf. auch mit Rückwirkung- vorzunehmen. Die Sanktion hat der Präsident des Landtages mittels vollstreckbaren Verwaltungsaktes nach pflichtgemäßen Ermessen und unter Berücksichtigung der Schwere der Pflichtverletzung auszusprechen. Das sächsische Abgeordnetengesetz ist entsprechend zu ändern.

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich auch dafür ein, dass über den Bundesrat auch die dem Bundesrecht unterliegenden Amts- und Mandatsträger entsprechende gesetzliche Pflichten auferlegt werden.

SÄCHSISCHES TRANSPARENZGESETZ

Die gewählten Landtage von Sachsen haben es wegen der konservativen Mehrheiten bis heute noch nicht einmal geschafft, ein Informationsfreiheitsgesetz nach dem Vorbild des Bundes und 11 anderer Länder zu verabschieden, mit dem jeder das Recht auf Information gegenüber Behörden und Verwaltung hat. Wir PIRATEN fordern ein Ende dieses gesetzlosen Zustandes und die Begründung einer Informationspflicht und eines Informationsanspruches, somit die Abkehr vom Prinzip der Amtsverschwiegenheit.

Die Intransparenz staatlicher Strukturen in Sachsen erschwert es den Bürgern, sich zu beteiligen oder die Politik zu überprüfen. Dabei ist für effektive politische Teilhabe dringend ein zeitgemäß gestalteter Zugang zu Fakten notwendig.

Die derzeitige Praxis der Ablehnung von Auskunftsansprüchen unter dem Vorwand von Geschäfts- oder Amtsgeheimnissen sowie die Verschleppung und Verhinderung solcher Ansprüche durch langsame Bearbeitung, hohe Gebühren und Auslageerstattungen halten wir für bürgerfeindlich. Wir fordern daher eine Deckelung der Gebühren und Auslagen sowie Fristen für die Auskunftserfüllung ein, verbunden mit Sanktionen bei Nichterfüllung. Schon beim Anlegen neuer Akten muss die Verwaltung deren mögliche Veröffentlichung mit berücksichtigen.

Aber auch das gegen den Widerstand der CDU/CSU verabschiedete Informationsfreiheitsgesetz des Bundes von 2005 und der anderen Ländern ist unzureichend, hat sich doch in der Praxis herausgestellt, dass mehr als doppelt so viele Auskunftsersuchen abgelehnt als bewilligt wurden. Zudem legen die Verwaltungen die Ausnahmetatbestände zum angeblichen Schutz von übergeordneten öffentlichen Interessen und dritter Personen zu weit aus.

In Anlehnung an die Volksinitiative in Hamburg fordern wir PIRATEN in Sachsen die Schaffung eines TRANSPARENZGESETZES das weit über die herkömmlichen und zu schwachen Informationsfreiheitsgesetze von Bund und anderen Ländern hinausgeht.

Damit soll mit Hilfe eines Zentralen Informationsregisters das Prinzip umgekehrt werden, dass der Bürger erst einen Antrag mit Gebührenfolgen stellen muss. Dies ist aus der Sicht des Bürgers unnötig mühselig und teuer. Damit wird zugleich dem Gedanken an OPEN DATA Rechnung getragen. Offene Daten sind sämtliche Datenbestände, die im Interesse der Allgemeinheit der Gesellschaft ohne jedwede Einschränkung zur freien Nutzung, zur Weiterverbreitung und zur freien Weiterverwendung frei zugänglich gemacht werden können.

Dieses von den PIRATEN geforderte Transparenzgesetz definiert, was an Datenmaterial im zentralen Informationsregister zu veröffentlichen ist und gibt im Übrigen dem Bürger einen klaren Informations- und Auskunftsanspruch. Hierbei ist durch eine Ausweitung des Behördenbegriffs der Informationsanspruch auch gegen Unternehmen des Privatrechtes zu begründen, wenn öffentliche Körperschaften mitbestimmend hieran beteiligt sind und/oder diese Unternehmen öffentliche Aufgaben oder eine vom Staat verliehene Monopolstellung wahrnehmen. Es wird nicht nur ein INFORMATIONANSPRUCH begründet, sondern zusätzlich auch eine antragsunabhängige INFORMATIONSPFLICHT. Mit den eng umrissenen Ausnahmetatbeständen im Falle höherwertig zu beurteilenden öffentlichen Interessen und Belange Dritter (Angelegenheiten des Petitionsauschusses, der Kontroll- und Untersuchungsausschüsse des Landtages, Organe der Rechtspflege, des Rechnungshofes, Verfassungsschutzes und der Steuerbehörden, Fragen der Landesverteidigung und internationaler Beziehungen, Gefährdung von Straf- ,Ordnungs- und Disziplinarverfahren, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) werden die informations- und auskunftspflichtige Stellen gehindert, mit pauschalen Behauptungen das Informationsbegehren und die Informationspflicht zu umgehen. Zudem sind staatliche Stellen gehalten, das Informationsinteresse in jeder Phase ihres Handelns rechtzeitig zu berücksichtigen, z.B. dass Verträge mit staatlichen Stellen vorab zu veröffentlichen sind und Vertragspartner mit Abschluss des Vertrages auch in die Veröffentlichung einzuwilligen haben. Sogenannte Privat- und Betriebsgeheimnisse sind von Anfang an gesondert kenntlich zu machen und zu begründen.

Neben dem Verwaltungsrechtsweg haben die Bürger auch das Recht den sächsischen Datenschutzbeauftragten, der auch die Einhaltung dieses Gesetzes zusätzlich zu überwachen hat, anzurufen.

Mit diesem Gesetz wird

-Korruption erschwert

-Steuerverschwendung vorgebeugt

-der Verwaltungsablauf vereinfacht

-dem Bürger und den Volksvertretern mehr Mitbestimmung ermöglicht

-die Pressefreiheit durch bessere Recherchemöglichkeiten gestärkt

-das Vertrauen in Politik und Verwaltung gestärkt!


und damit die DEMOKRATIE durch mehr Transparenz und Vertrauen erheblich gestärkt!

Über den Bundesrat wollen die sächsischen PIRATEN auch eine entsprechende Reform des Bundesinformationsfreiheitsgesetzes anstoßen.

Kultur, Bildung, Soziales entwickeln, statt kürzen.

Für den Landesverband Sachsen der Piratenpartei sind die Bereiche Bildung, Kultur und Soziales elementare Bestandteile der Demokratie. Die sächsische Landesregierung hat in diesen Bereichen in den letzten Jahren drastische Einschnitte vorgenommen.


Wir Piraten wollen, dass positive Konzepte entwickelt werden: wie wir unsere Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen verbessern und erweitern, die Soziallandschaft weiterentwickeln und die Kulturlandschaft ausbauen. Sachsens wirtschaftlich gute Situation, die der Staatsregierung in diesem Jahr Mehreinnahmen beschert, sollte in der Haushaltsdiskussion im Herbst beachtet werden.


Wenn die Mittel für die gennanten Bereiche auf den Stand von 2009 gebracht würden, bekämen viele Verbände, Einrichtungen und Initiativen erstmal wieder Luft. Von da an gilt es, gezielt zu fördern. Wir wollen die Breitenkultur, das soziales Netz und die Bildungslandschaft so weiterentwickeln, dass das demokratische Potential des Landes Sachsen aktiv gefördert und jeder Mensch mitgenommen und aktiv integriert wird.


Die Piraten Sachsen werden sich mit dem Themenbereich in diesem Jahr auseinandersetzen und eine differenzierte Position im nächsten Landtagswahlprogramm liefern, wie in Sachsen eine positive Kultur-, Bildungs- und Sozialpolitik aussehen kann.