HE:Kreisverband Bergstraße/Kreisparteitage/2012.1/Anträge/SÄA005
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SÄA005 - Umfang des Kreisparteitages (II)
Betrifft
§12(2)
Antragstext
Der Kreisparteitag möge beschließen in §12(2) den Punkt "den nach den Vorschriften des Parteiengesetzes aufgestellten und geprüften Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters" in "den Bericht des Schatzmeister über die finanzielle Entwicklung im vorherigen Geschäftsjahr in Anlehnung an den Rechenschaftsbericht i.S.d. Parteiengesetzes" zu ändern.
Bisherige Fassung
[..]den nach den Vorschriften des Parteiengesetzes aufgestellten und geprüften Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters[..]
Neue Fassung
[..]den Bericht des Schatzmeister über die finanzielle Entwicklung im vorherigen Geschäftsjahr in Anlehnung an den Rechenschaftsbericht i.S.d. Parteiengesetzes[..]
Begründung
- Zeitpunkt 1: Der eigentliche Rechenschaftsbericht entsteht erst im Laufe des Jahres (=das Folgejahr des Geschäftsjahres) in Zusammenarbeit der übergeordneten Gliederungen (Landesverband, Bundesverband) und deren Beauftragen und kann daher gar nicht in der endgültigen Form bereits im ersten Quartal vorliegen.
- Zeitpunkt 2: Selbst für den Rechenschaftsbericht des Vorvorjahres könnte es eng werden, da hier auch die zeitliche Zuverlässigkeit der Gesamtpartei relevant ist, selbst wenn von uns alle Fristen nach oben eingehalten sind.
- Umfang: Der Rechenschaftsbericht besteht dann selbst aus vielen Seiten spontan schwer verständlicher Satzblöcke, die eine entsprechende Vorstellung eher unsinnig macht.
- Für den Kreisparteitag ist viel eher von Interesse einen Überblick über die finanzielle Entwicklung und damit auch die Zuverlässigkeit des Vorstands zu bekommen, selbst wenn man sich als Mitglied über das Jahr nicht um die Vorstandssitzungen und deren Beschlüsse gekümmert hat. Hierzu ist aber kein zwanghaftes bürokratisches Korsett notwendig, wobei natürlich nichts verschwiegen werden soll.
Antragsteller