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Diskussion:Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA265

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Meines Wissens sind das Bestattungsrecht und das Friedhofsrecht Ländersache. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht. Hinzu kommt, das jede Kommune noch eigene Bestattungssatzungen erlassen kann. In meiner Heimatgemeinde gibt es schon die Möglichkeit sich anonym bzw. teilanonym beerdigen zu lassen. Einzig der sog. "Friedhofszwang", d.h. dass der Verstorbene zwingend auf nem Friedhof bestattet werden muss, ist in ganz Deutschland gleich. Ausgenommen sind Seebestattungen. Ob sich da im Zuge einer neuen Kompetenzregelung zwischen Bund und Länder eine bundeseinheitliche Regelung finden lässt, weiß ich nicht. -- JuanZorro 16:56, 21. Nov. 2011 (CET)