Dies ist ein ReadOnly-Mirror von wiki.piratenpartei.de!
Die Daten werden täglich aktualisiert.

Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 181

Aus Piratenwiki Mirror
< Bundesparteitag 2011.2‎ | Antragsfabrik
Version vom 4. November 2011, 15:30 Uhr von imported>Michael FH (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antragsfabrikat BPT |bundesparteitag=2011.2 |antragsart=Programmänderung |titel=Verzicht auf das Institut des Betriebsgeheimnisse bei öffentlichen Aufträgen …“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2011.2.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite, bzw., falls möglich, in LiquidFeedback.

Antragstitel

Verzicht auf das Institut des Betriebsgeheimnisse bei öffentlichen Aufträgen

Antragsteller
Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt im Parteiprogramm an geeigneter Stelle einzufügen: Die Piratenpartei fordert, daß bei jeglicher vertraglicher Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern auf allen Ebenen und allen Bereichen von beiden Seiten auf alle Begrenzungen und Forderungen des Instituts des Betriebsgeheimnisses verzichtet werden muß. Entsprechende Gesetze sind in Bund und Ländern dahingehend zu ändern oder zu erweitern. Ausnahmen, die aufgrund von sicherheits- oder datenschutzrechtlichen Bedingungen gewährt werden müssen, sind so zu gestalten, daß eine größtmögliche Einsichtnahme jederzeit möglich ist.


Antragsbegründung

Keinem Unternehmen egal welcher Besitzstruktur oder Konstellation darf es gestattet werden, sich bei Konflikten, vertraglichen Mängeln, bei der von der Öffentlichkeit zu erwartenden Transparenz der Vorgänge, auf eventuell zu schützende materielle oder immaterielle Werte zu berufen, die es unmöglich machen die Buchführung, die Planung, die Personalführung oder Administration aus gegebenem Anlaß oder einer gerechtfertigten Forderung von Seiten Betroffener unter Verschluß zu halten. Die Öffentlichkeit als Auftraggeber impliziert immer auch eine öffentliche Kontrolle, der zu unterwerfen sich auch privatwirtschaftliche Betriebe nicht entziehen können. Dabei geht es selbstverständlich nicht um Daten und Angaben, die bei Ausschreibungen z.B. den einen Betrieb vom anderen Betrieb unterscheiden. Jedoch bei gewonnener Ausschreibung sind alle diese Daten durch das beauftragte Unternehmen zu veröffentlichen. Nur ganz bestimmte Bereiche, in denen eine Geheimhaltung aufgrund der immanenten Natur der Beauftragung notwendig ist, darf ein Unternehmen oder auch der Auftraggeber sich darauf berufen, daß Teile des Vertrags oder der Buchführung, der Planung, der Personalführung oder der Administration vertraulich so zu behandeln ist, daß nur eine beauftragte Kommission zu Kontrollzwecken Einsicht nehmen darf. (Hierbei ist zu denken beispielsweise an Software oder Hardware im Bereich der Sicherheits- und Katastrophenschutzkräfte und oder an patentgeschützte Produkte.)


Datum der letzten Änderung

04.11.2011



Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • ...
  • ...
  • ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Pro/Contra-Argument: ...

  • dein Argument
    • dein Gegenargument

Pro/Contra-Argument: ...

...

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...