Die Daten werden täglich aktualisiert.
Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 181
|
Antragstitel
Verzicht auf das Institut des Betriebsgeheimnisse bei öffentlichen Aufträgen Antragsteller
Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Es wird beantragt im Parteiprogramm an geeigneter Stelle einzufügen: Die Piratenpartei fordert, daß bei jeglicher vertraglicher Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern auf allen Ebenen und allen Bereichen von beiden Seiten auf alle Begrenzungen und Forderungen des Instituts des Betriebsgeheimnisses verzichtet werden muß. Entsprechende Gesetze sind in Bund und Ländern dahingehend zu ändern oder zu erweitern. Ausnahmen, die aufgrund von sicherheits- oder datenschutzrechtlichen Bedingungen gewährt werden müssen, sind so zu gestalten, daß eine größtmögliche Einsichtnahme jederzeit möglich ist.
Antragsbegründung
Keinem Unternehmen egal welcher Besitzstruktur oder Konstellation darf es gestattet werden, sich bei Konflikten, vertraglichen Mängeln, bei der von der Öffentlichkeit zu erwartenden Transparenz der Vorgänge, auf eventuell zu schützende materielle oder immaterielle Werte zu berufen, die es unmöglich machen die Buchführung, die Planung, die Personalführung oder Administration aus gegebenem Anlaß oder einer gerechtfertigten Forderung von Seiten Betroffener unter Verschluß zu halten. Die Öffentlichkeit als Auftraggeber impliziert immer auch eine öffentliche Kontrolle, der zu unterwerfen sich auch privatwirtschaftliche Betriebe nicht entziehen können. Dabei geht es selbstverständlich nicht um Daten und Angaben, die bei Ausschreibungen z.B. den einen Betrieb vom anderen Betrieb unterscheiden. Jedoch bei gewonnener Ausschreibung sind alle diese Daten durch das beauftragte Unternehmen zu veröffentlichen. Nur ganz bestimmte Bereiche, in denen eine Geheimhaltung aufgrund der immanenten Natur der Beauftragung notwendig ist, darf ein Unternehmen oder auch der Auftraggeber sich darauf berufen, daß Teile des Vertrags oder der Buchführung, der Planung, der Personalführung oder der Administration vertraulich so zu behandeln ist, daß nur eine beauftragte Kommission zu Kontrollzwecken Einsicht nehmen darf. (Hierbei ist zu denken beispielsweise an Software oder Hardware im Bereich der Sicherheits- und Katastrophenschutzkräfte und oder an patentgeschützte Produkte.)
Datum der letzten Änderung
04.11.2011 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
- ...
- ...
- ...
Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
Pro/Contra-Argument: ...
- dein Argument
- dein Gegenargument
Pro/Contra-Argument: ...
...
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...