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Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 157
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Antragstitel
Transparenz in der Justiz und Verwaltung Antragsteller
Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Es wird beantragt im Parteiprogramm an geeigneter Stelle folgenden Leitsatz einzufügen: Offenlegung der Einkünfte und Aufwandsentschädigungen in Justiz, Verwaltung und Parlamente: Richter, Staatsanwälte, Beamte in gehobenen Positionen, aber auch alle politische Amtsträger, wie Minister, Staatssekretäre, Bürgermeister etc. sowie alle Mandatsträger der Landtage und des Bundestages haben ihre Einkünfte, Nebeneinkünfte und Aufwandsentschädigungen und sonstige unentgeltlichen Tätigkeiten, die mit Ihrem Amt in sachlichen Zusammenhang stehen sowie etwaige sonstige Teilnahme an Veranstaltungen, zu denen sie wegen Ihres Amtes außerhalb des regulären Geschäftsbetriebes eingeladen werden, offenzulegen, einschließlich des Grundes. Soweit dem begründete überwiegende Belange Dritter entgegenstehen (z.B. gesetzliche Geheimhaltungspflicht bei zur Verschwiegenheit verpflichteten bzw. berechtigten Berufen etc.), ist dies im Ausnahmefall zu berücksichtigen. Die Offenlegung hat für jedermann sichtbar auch im Internet zu erfolgen. Zur Durchsetzung sollen Verletzungen dieser Pflichten auch sanktionsbehaftet sein.
Antragsbegründung
Der Lobbyismus ist ein legitimes Mittel der Einflussnahme auf die Gesellschaft und die politische Willensbildung. Aber das Volk hat das Recht auf Transparenz, muss die Interessenverflechtungen erkennen dürfen. Die bisherigen fragmentarischen gesetzlichen Regelungen sind rechtspolitisch unbefriedigend. Bei den Gerichten gibt es Spezialzuständigkeiten, z.B. für Medizinrecht, Bankenrecht, Berufsrecht usw . Die Interessenverbände veranstalten Seminare, laden Richter oder auch leitende Staatsanwälte und andere Würdenträger zu Veranstaltungen ein, vergeben honorierte Gutachteraufträge, Schiedsämter, Treuhandschaften und was noch alles sonst so möglich ist. Oder der Leiter des Tiefbauamtes wird von einem Großkonzern zu einem Referat eingeladen. Man wohnt in schönem Hotel, bekommt zwar kein Honorar, aber man bekommt alles bezahlt, isst gut, wird hofiert, sieht eine andere hübsche Gegend usw . Das alles korrumpiert den Menschen. Wenn das alles transparent ist und vieles in der Gesellschaft besteht auch aus Scheinheiligkeit, wird es schwieriger mit dieser schleichenden Beeinflussung. Nicht umsonst hatte sogar ein Vorsitzender Richter eines Fachsenates des BGH (um juristischen Angriffen vorzubeugen, mache ich da erst mal keine näheren Angaben), dem der Ruf nachhing, zu sehr die Interessen der Branche zu vertreten, mal eine Rechtsbeugungsanzeige gefangen, die natürlich ohne Erfolg war. Oder die maßgebenden Vertreter in einer Baulandkammer oder des übergeordneten Gerichtes werden von den Verwaltungsinstitutionen hofiert, man kennt sich und schon ist die Rechtsprechung vielleicht besonders verwaltungsfreundlich, was aber nicht so richtig bewiesen ist Der hier formulierte Leitsatz erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und soll nur den Grundgedanken wiedergeben. Es wäre sodann in der konkreten Ausgestaltung noch vieles juristisches "Know how" einzubringen. Sofort werden natürlich die betreffenden Amtsträger aufschreien, sagen, sie seien in ihrer amtlichen Arbeit behindert, es entstünde Schaden für die Allgemeinheit und zudem seien sie unzulässig ihre Privatsphäre beeinträchtigt. Das persönliche Interesse des Amtsträgers hat jedoch hinter dem Interesse der Allgemeinheit an Transparenz zurückzustehen, wenn es um die Tätigkeit geht, die in untrennbaren sachlichen Zusammenhang mit der Funktion des Amtsträgers steht. Transparenz schafft auch Vertrauen in die Integrität des Amtsträgers, was auch schützenwürdiges Rechtsgut ist. Dies ist m.E. eine zulässige rechtspolitische Erwägung und sollte einer verfassungsrechtlichen Güterabwägung stand halten. Und die Beeinträchtigung der Amtstätigkeit sehe ich nicht ernsthaft. Es werden ohnehin meist nur die Amtsträger in gehobenen Positionen betroffen sein. Vorstehender Leitsatz ist nicht nur von bundespolitischer Relevanz, denn es wären auch viele landesgesetzliche Zuständigkeiten betroffen. Aber dies wäre auch ein Leitsatz, den die jeweilige Landespolitik übernehmen könnte.
Datum der letzten Änderung
01.11.2011 |
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