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LiquidFeedback/Themendiskussion/882

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Version vom 30. Oktober 2011, 08:08 Uhr von imported>Wiskyhotel (kat)
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Diskussion

Zur Anregung: Belege für seltene Anwendung

Ich kann keine Statistik vorweisen, aber ich denke das Ende dieses Interviews TAZ: VERFASSUNGSRICHTER ÜBER DURCHSUCHUNGEN enthält einiges hierzu.

 Wenn eine Durchsuchung rechtswidrig war, dürfen die Ergebnisse dann trotzdem vor Gericht verwertet werden?
 -
 Grundsätzlich ja. Das hat das Bundesverfassungsgericht schon mehrfach entschieden. 
 Auch eine effektive Strafverfolgung ist ein wichtiger Verfassungswert.


 In den USA dürfen Ergebnisse rechtswidriger Durchsuchungen nicht verwendet werden.
 -
 Bei uns gilt diese Fruit-of-the-poisonous-Tree-Doktrin nicht. In Deutschland sind die rechtsstaatlichen Anforderungen an 
 Durchsuchungen deutlich höher als in vielen anderen Staaten. Eine Durchsuchung ist daher schnell rechtswidrig. Das darf aber nicht automatisch 
 dazu führen, dass die erlangten Beweise ignoriert werden müssen. Hier ist im Einzelfall abzuwägen.

-- NotMyName 19:41, 28. Okt. 2011 (CEST)