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Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 127

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Version vom 17. Januar 2012, 20:32 Uhr von imported>Fuchsbeuter (→‎Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen)
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Anmerkung: Ich habe mich entscheiden, den Antrag nicht zum aktuellen BPT einzureichen, da es offenbar genug Anträge zum Thema Staat und Religion gibt (https://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA001 u.a.). Inwieweit das Thema aus steuerlicher Sicht noch einmal "angefasst" werden muss, wird nach dem BPT neu zu bewerten sein. -- Fuchsbeuter

Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2011.2.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite, bzw., falls möglich, in LiquidFeedback.

Antragstitel

Finanzpolitik 7: Kirchensteuer

Antragsteller

F u c h s b e u t e r

Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt, im Parteiprogramm an geeigneter Stelle ein Kapitel"Finanzpolitik/Steuern und Abgaben" einzufügen und in dieses Kapitel folgenden Absatz aufzunehmen.


Neue Fassung
Die Piratenpartei fordert, dass der Staat zukünftig nicht mehr als Dienstleister die Kirchensteuer für Glaubensgemeinschaften einzieht und diese auch nicht mehr in Form einer Vorauszahlung bzw. Quellensteuer bei Arbeitgebern und Banken erhoben wird. Die rechtlichen Voraussetzungen für Kirchen zur Erhebung von Steuern bleiben unberührt, allerdings obliegen Festsetzung, Erfassung und Beibringung der Steuern auf zivilrechtlichen Weg zukünftig den Kirchen selbst. Soweit Kirchen erlangte Gelder mildtätig verwenden, können sie ihren Mitgliedern entsprechende Spendenbescheinigungen ausstellen, die steuerlich abzugsfähig sind.
Antragsbegründung

Dieser Antrag hat zum Ziel, die kontroverse Diskussion über Sonderrechte von Kirchen und die Trennung von Staat und Religion innerhalb der Piratenpartei zu entzerren. Ich halte es für ein unbestrittenes piratiges Ziel, dass eine höchstpersönliche private Entscheidung wie das eigene Glaubensbekenntnis oder ein Verzicht darauf nicht dem Staat, dem Arbeitgeber und Kreditinstituten offenbart werden muss. Deshalb sollte das Inkasso der Kirchensteuer nicht mehr wie bisher erfolgen.

Es wird daneben ausdrücklich anerkannt, dass der Einzug von Kirchensteuer keine finanzielle Belastung für den Staat darstellt, da dieser sich seinen Aufwand durch Einbehalt eines Anteils der Kirchensteuer vergüten lässt. Davon unabhängig ist die Trennung aber wie geschildert aus Gründen der Datenvermeidung bei zahlreichen Stellen geboten.


Dieser Antrag ist mit den anderen sechs Anträgen Teil des vielleicht etwas hochmütigen Versuchs, ein Kapitel "Finanzpolitik/Steuern und Abgaben" für das Parteiprogramm zu entwerfen.

Die Anträge stehen in Konkurrenz zu anderen Anträgen und LiquidFeedback-Einträgen. Eine Zusammenstellung der konkurrierenden Anträge wird hier ggf. nachgepflegt oder bei Einreichung des Antrags beigefügt. Vorher möchte ich jedoch ein Meinungsbild einholen. Eine Nutzung von LiquidFeedback ist mir als Neupirat leider noch nicht möglich. Vielleicht ist es für den aktuellen Parteitag auch zu kurzfristig oder ich habe AGs übersehen, denen ich auf die Füße trete. Ich freue mich auf jede Anregung.

Dies ist wie gesagt der zarte Versuch eines Neupirats. Falls ich irgendwelche vergangenen Diskussionen oder Ergebnisse von Arbeitsgruppen nicht berücksichtigt habe, bitte ich um Nachsicht und Nachricht.


Datum der letzten Änderung

17.01.2012



Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Siehe Sonstiger Antrag 036 hier: [1]Dieser Abtrag hier, wie auch der zitierte 036, bedeutet eine ersatzlose Aufhebung des GG Artikel 140. --Wizkid 18:10, 27. Okt. 2011 (CEST)
    • Dies ist nicht korrekt, gerade auch aus verfassungsrechtlichen Bedenken habe ich den Antrag so eng gefasst. Es ist nicht aus der Verfassung abzuleiten, dass der Staat Erhebung und Beibringung der Steuer übernehmen muss. Im Gegenteil gilt in Verbindung mit Art. 140 GG auch gerade Artikel 136 (3) der Weimarer Reichsverfassung: "Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren." Aus eben diesem Grund sind landesrechtliche Regelungen zwingend erforderlich, wenn die Mitwirkung des Staates bei der Steuererhebung über das verfassungsrechtlich garantierte Minimum hinausgehen soll. Dies ist bei der Festsetzung durch die staatlichen Finanzbehörden oder der Beauftragung von Arbeitgebern und Kreditinstituten mit der Einbehaltung und Abführung der Kirchenlohnsteuer der Fall. Für mich als gläubigem Katholiken mit Wohnsitz und Arbeitsplatz in Hessen ergibt sich dies z.B. aus den §§ 9 und 10 des Kirchensteuergesetzes des Bundeslandes Hessen, also einem einfachen Landesgesetz. Zwar hat sich das Land zum Erlass solcher Regelungen vertraglich verpflichtet, eine Änderung der Verträge ist aber mit Verweis auf die negative Offenbarungsfreiheit durchsetzbar. -- Fuchsbeuter
  • ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

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...

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Fuchsbeuter: beim eigenen Antrag Ehrensache
  2. Thomas Lischke
  3. Agnes
  4. Harald59 als Zusatz empfehle ich noch, das die Kirchen ihre Bücher offenlegen müssen, wie jede Andere Firma oder jeder Andere Verein auch!
    "Jede andere Firma" muss ihre Bücher mitnichten offenlegen, "jeder andere Verein" schon erst recht nicht und Tendenzbetriebe keinesfalls. Wäre ja eine schöne Sache: Liebe Gewerkschaft, leg mal Deine Bücher offen, damit wir ausrechnen können, wie lange das Streikgeld reicht. Offenlegungspflichtig sind ausschließlich Kapitalgesellschaften ohne persönlich haftende Gesellschafter. -- Fuchsbeuter
  5. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Andena Kirchensteuer komplett abschaffen -- Fuchsbeuter: Wie gesagt ging es mir darum, genau diese Radikalposition nicht zu vertreten, sondern erst einmal ein Stück des Weges zu gehen. Denn Politik soll meiner Meinung nach nicht nur Träume beschreiben, sondern praktisch umsetzbar sein. Ich sehe bei einer Radikalposition wenig Chancen auf Umsetzung. Erkläre mir mal, warum die Kirche dem zustimmen sollte? Und da Kirchensteuer in einem Staatskirchenvertrag kodifiziert ist, brauchst Du zur Abschaffung das Einverständnis der Kirche oder einen Rechtsbruch. Letzteres lehne ich ab.
  2. --Spearmind 22:12, 27. Okt. 2011 (CEST) zugunsten 016 -- Fuchsbeuter: Schließt sich nicht aus, sondern ergänzt sich.
  3. ScumPH 16:24, 1. Nov. 2011 (CET) - Steuer einziehen kann nur der Staat, es sei denn, jemand wolle der Kirche hoheitliche Rechte gewähren. Für die Kirche wäre es Mitgliedsbeitrag - und so fände ich das auch i.O.
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. --Miltiades 21:14, 27. Okt. 2011 (CEST)Also mir ist das egal. Der Staat hat dadurch keine zusätzlichen Einbußen, sondern finanziert sogar den ohnehin unterhaltenen Beamtenapparat mit durch diese Einziehung für die Kirchen. Wer keine Kirchensteuer zahlt, dem kann es ohnehin egal sein und ob ich nun einer Kirche angehöre oder nicht, halte ich, gegenüber dem zum Steuergeheimnis verpflichteten Fiskus, nicht für ein notwendig geheimzuhaltendes Merkmal. Andererseits ist es mir aber auch egal, wenn die Kirchen selbst ihre Steuern einziehen. Ob sie das Steuern oder Beiträge nennen, wie Vereine das tun, ist mir wurscht! Wenn die Kirchen dadurch weniger Einnahmen haben sollten, wird allerdings der Staat beim Unterhalt der vielen Denkmäler oder bei der Altenpflege oder bei der Schuldenberatung einspringen müssen. Ob das so sinnvoll ist?
  2. ?
  3. ...