Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 038

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2011.2.

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Antragstitel

Stärkung der Kulturschaffenden gegenüber der Verwertungsindustrie

Antragsteller
Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt im Parteiprogramm unter Punkt 3. "Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung" als neuen Unterpunkt 3.5. "Stärkung der Kulturschaffenden gegenüber der Verwertungsindustrie" folgendes einzufügen:


Neue Fassung
Die Piratenpartei Deutschland befürwortet eine Reform des Urhebervertragsrechtes zugunsten der vertraglichen Besserstellung von Urhebern, insbesondere der Freiberufler und ausübenden Künstler, gegenüber der Verwertungsindustrie. „Buy-out-“ und Formularverträge sowie die von der Verwertungsindustrie angestrebten gesetzlichen Lizenzen zur Verwertung ohne Zustimmung der Urheber, lehnen wir ab, da sie unserer Vorstellung von verantwortlicher, transparenter und nachhaltig gestaltender Kulturpolitik wiedersprechen.

Kulturschaffende müssen mit der Schöpfung ihrer Werke ihren Lebensunterhalt angemessen bestreiten können und sollen gegenüber der Verwertungsindustrie einen Anspruch auf angemessene und faire Vergütung haben. (gestrichen, s.u.)

Bei Verträgen wird in der Regel eine Gleichberechtigung der Vertragsparteien angestrebt. Dies ist leider derzeit im Urhebervertragsrecht, welches die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten zwischen dem Urheber eines Werkes und seinen Vertragspartnern regelt, nicht der Fall. Durch ein strukturelles Ungleichgewicht ist die Seite der Verwertungsindustrie der Autoren und Künstlerseite überlegen – sowohl in wirtschaftlicher als auch in professioneller Hinsicht. Diese haben keine Möglichkeit, sich gegen die von den Verwertern geforderte Übertragung sämtlicher wirtschaftlicher Verwertungsmöglichkeiten durch sogenannte “Total-Buy-out-Verträge” zu wehren. In der Folge leben viele freischaffende Autoren und Künstler unter dem Existenzminimum. (gestrichen, s.u.)
Antragsbegründung

Bei Verträgen wird in der Regel eine Gleichberechtigung der Vertragsparteien angestrebt. Dies ist leider derzeit im Urhebervertragsrecht, welches die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten zwischen dem Urheber eines Werkes und seinen Vertragspartnern regelt, nicht der Fall. Durch ein strukturelles Ungleichgewicht ist die Seite der Verwertungsindustrie der Autoren und Künstlerseite überlegen – sowohl in wirtschaftlicher als auch in professioneller Hinsicht. Diese haben keine Möglichkeit, sich gegen die von der Industrie geforderte Übertragung sämtlicher wirtschaftlicher Verwertungsmöglichkeiten durch sogenannte „Total-Buy-out-Verträge“ zu wehren. In der Folge leben viele freischaffende Autoren und Künstler unter dem Existenzminimum.

Die Forderung nach einer Reform des Urhebervertragsrechtes, welche die Beseitigung des strukturelle Ungleichgewichtes zum Ziel haben soll, ist eine sinnvolle Erweiterung des Parteiprogramms, um auch Künstler, Autoren, Journalisten, Filmemacher und andere Kulturschaffende inhaltlich von den Zielen der Piratenpartei Deutschland zu überzeugen.

Die derzeitige wirtschaftliche Situation, in der sich viele freie Autoren und ausführende Künstler befinden, ist mit mit dem von der Piratenpartei Deutschland geforderten Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe vereinbar, und widerspricht unserer Vorstellung von verantwortlicher, transparenter und nachhaltig gestaltender Kulturpolitik.

Insbesondere freiberufliche Kulturschaffende befinden sich in Vertragsverhandlungen mit der Verwertungsindustrie in einer extrem schwachen Position, in der sie aufgrund des strukturellen Ungleichgewichtes den Forderungen der Verwertungsindustrie schutzlos ausgeliefert sind.

Diese Situation trägt auf Seiten der Verwerter kartellartige und ausbeuterische Züge und ist ein klassischer Fall von Marktversagen.

Die strukturellen Ungleichbehandlung im Urhebervertragsrecht wirkt im Lichte der fortwährenden Forderungen der Verwertungsindustrie nach einer weiteren Verschärfung des Urheberrechtes, zusätzlichen Leistungsschutzrechten sowie der Einführung von Überwachungs- und Sperrstrukturen im Internet, um so zynischer. Insbesondere, da die Verwertungsindustrie nicht müde wird, die Künstler als Faustpfand ins Feld zu führen/vorzuschieben.

Die Forderung nach einer Reform des Urheberrechtes sollte daher durch die Forderung nach einer Reform des Urhebervertragsrechtes flankiert werden, da sich die Situation auch durch die Neufassung von 2002 nicht signifikant verbessert hat.


Datum der letzten Änderung

28.10.2011



Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • man könnte dem "Total-Buy-Out" damit begegnen, dass man die Verwertungsrechte unveräußerbar macht. Das ist jetzt juristisch wahrscheinlich falsch ausgedrückt. Gemeint ist: Wenn ich mit einem Roman zu einem Verlag gehe, dann kann ich von ihm mein Buch verlegen lassen, er kann mir aber nicht die weiteren Verwertungsrechte abkaufen. Dann wäre es auch nicht möglich, ein Buch für einen läppischen Vorschuss einzukaufen, es dann vergammeln zu lassen, und der Autor hat keine Möglichkeit, es anderweitig zu verlegen.
  • Freie Kunst würde bedeuten, dass jeder mit einem Werk machen kann, was er will, wenn er nur anteilig dafür bezahlt, und den Namen nennt (auf Wunsch nicht nennt).
  • ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Pro/Contra-Argument: ...

  • Andena Kein staatlicher Eingriff in die Vertragshoheit. Entweder Künstler sind freischaffend, dann gilt hier die unanfechtbare Vertragsfreiheit - niemand zwingt sie, mit den Verwertern Verträge zu schließen. Oder aber Künstler sind Angestellte der Verwerter, dann könnte man eine Art Tariflohn definieren - aber auch nur dann.
    • Janhemme Zum Vorwurf des staatlichen Eingriffs: Es geht hier gerade nicht um einen staatlichen Eingriff a la Planwirtschaft, sondern um die Beseitigung des Marktversagens damit sich bei Vertragsverhandlungen endlich auf beiden Seiten gleichberechtigte Vertragspartner gegenüberstehen. Derzeit besteht die Vertragsfreiheit nur auf dem Papier. Zum Tariflohn: In der Neufassung von 2002 wurde das Instrument des Tariflohns eingeführt. Das ändert für Freiberufler und Scheinselbständige allerdings gar nichts an den ausführlich dargelegten strukturellen Problemen.
      • Für mich setzt der Antrag deutlich am falschen Ende an. Er setzt an einem Punkt des so bezeichneten Marktversagens an, behält aber grundsätzlich das System, das zum Marktversagen führt, bei und springt deshalb viel zu kurz. Daneben halte ich eine staatlich beförderte Verbesserung der Verhandlungsmacht der Kunstschaffenden gegenüber den Verwertern zum Ziel einer verbesserten Einnahmesituation für einen einseitigen und daher unzulässigen Eingriff in die Vertragshoheit der Vertragspartner. Darüber hinaus bin ich entschieden nicht der Meinung, dass jedem Künstler eine leistungsunabhängige Unterhaltsversorgung durch den Verwerter zusteht. Andena
        • Nochmal: es geht hier lediglich um die Beseitigung der strukturellen Probleme, damit das Marktversagen bereinigt wird. Es gibt derzeit de-facto keine gleichwertige Verhandlungsposition und gerade freischaffende Künstler und Autoren sind dem Verwerterkartell schutzlos ausgeliefert. Die Vertragsautonomie wird aktuell pervertiert. Besonders zynisch ist, dass die Verwerter die Künstler auch noch anführen, um weitere Leistungsschutzrechte und die Verschärfung des Urheberrechts zuungunsten der Verbraucher zu fordern. Ich bitte auch folgendes zu beachten: es ist ein Antrag für das Grundsatzprogramm, daher sollte das ganze hier auch ausreichend abstrakt sein. Konkrete Änderungsvorschläge gehören in das Programm zur Bundestagswahl oder in Positionspapiere der AGs. Janhemme
          • Wenn die Künstler ein Problem haben, dann sollten sie sich vielleicht zusamenschließen und eine Inetressenvereinigung gründen, die sie bei Vertragsverhandlungen mit den Verwertern vertreten und die Künstler in Frage rund um die Vertragsgestaltung berät. Auch können die Künstler gerne eine unabhängige eigene Künstlerverwertungsgenossenschaft gründen oder einer solchen beitreten, auch können die Künstler gerne wie die Drehbuchschreiber in den USA eine Gewerkschaft gründen und in den Autorenstreik terten, um ein strategisches Verhandlungsgleichgewicht zu erreichen usw usf. Das alles nicht gemacht zu haben und nur nach dem Staat rufen und Unterstützung gegen die pösen Verwerter fordern, ist zwar ein verständliches Vorgehen, aber aus meiner Sicht nicht berechtigt. Andena
  • Spearmind Bei müssen...Lebensunterhalt - aufgehört zu lesen
    • Janhemme Da es sich um einen Antragsentwurf handelt, könnte man den Absatz: "Kulturschaffende müssen mit der Schöpfung ihrer Werke ihren Lebensunterhalt angemessen bestreiten können und sollen gegenüber der Verwertungsindustrie einen Anspruch auf angemessene und faire Vergütung haben" durchaus streichen oder ändern - hast Du einen Änderungsvorschlag?
    • Janhemme Nach reiflicher Überlegung bin ich zur Erkenntnis gekommen, dass man den Absatz streichen sollte, da diese Aussage in verdichteter, besserer Form auch vom abbindenden Satz "In der Folge leben viele freischaffende Autoren und Künstler unter dem Existenzminimum." gedeckt wird. Den zu streichenden Absatz lasse ich oben aber der Nachvollziehbarkeit halber durchgestrichen drin...
  • LordSnow Würde dem ersten Absatz zustimmen (!), Absatz 2 war leistungsunabhängiger Kommunismus, Absatz 3 ist nur Wiederholung - btw: unter dem Existenzminimum kann eigtl. niemand leben, sonst ist es nicht das Existenzminimum)
    • Janhemme Stimme Dir zu. Im Liquid Feedback hatte ich das schon angepasst und streiche den dritten Absatz jetzt auch hier (gehört in der Tat in die Begründung). Den Hinweis auf kulturpolitische Vorstellungen habe ich dafür aus der Begründung in den Antragstext verschoben (letzter Halbsatz, der Nachvollziehbarkeit halber unterstrichen...)


Pro/Contra-Argument: ...

...

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --Korbinian 16:27, 7. Okt. 2011 (CEST)
  2. Monarch 10:49, 17. Okt. 2011 (CEST) Nachdem der zweite Absatz gestrichen wurde
  3. Hollarius 11:17, 17. Okt. 2011 (CEST)
  4. CSteinbrenner
  5. LordSnow 21:18, 26. Okt. 2011 (CEST) (würde dem ersten Absatz zustimmen (!), Absatz 2 war leistungsunabhängiger Kommunismus, Absatz 3 ist nur Wiederholung - btw: unter dem Existenzminimum kann eigtl. niemand leben, sonst ist es nicht das Existenzminimum)

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Spearmind 14:13, 7. Okt. 2011 (CEST) (bei müssen...Lebensunterhalt - aufgehört zu lesen)
  2. Andena Kein staatlicher Eingriff in die Vertragshoheit. Entweder Künstler sind freischaffend, dann gilt hier die unanfechtbare Vertragsfreiheit - niemand zwingt sie, mit den Verwertern Verträge zu schließen. Oder aber Künstler sind Angestellte der Verwerter, dann könnte man eine Art Tariflohn definieren - aber auch nur dann.
  3. ?
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ...