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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/§ 32
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Version vom 30. September 2011, 13:12 Uhr von imported>Matthias Kellner (Die Seite wurde neu angelegt: „==§ 32== {{NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Vereinfachte Beschlussfassung}}“)
§ 32
Vereinfachte Beschlussfassung
Beschlüsse können im Umlaufverfahren gefasst werden, wenn kein Mitglied widerspricht.