NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/§ 28

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§ 28

Verfahren des Verwaltungsausschusses

Für das Verfahren des Verwaltungsausschusses gelten die Vorschriften über die Sitzungen des Rates, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist. Der Verwaltungsausschuss kann Beiräte bilden.