NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Fraktionen und Gruppen/(7)

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(7) Unterhält die Fraktion oder Gruppe eine Geschäftsstelle, sind auch die Anschrift der Geschäftsstelle sowie die zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktion oder Gruppe sowie evtl. Änderungen mitzuteilen.