NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Fraktionen und Gruppen/(5)

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(5) Jede Fraktion und jede Gruppe hat eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine/einen oder mehrere stellvertretende(n) Vorsitzende(n). Die Bildung, Umgruppierung und Auflösung von Fraktionen und Gruppen sind dem/der Oberbürgermeister/in mitzuteilen.