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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Ortsräte/Fraktionen und Gruppen)
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Version vom 30. September 2011, 12:44 Uhr von imported>Matthias Kellner (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Ortsräte können Fraktionen und Gruppen bilden. Fraktionen sind Zusammenschlüsse von mindestens zwei Ortsratsmitgliedern. Die Bildung, Umbildung oder Auflö…“)
Die Ortsräte können Fraktionen und Gruppen bilden. Fraktionen sind Zusammenschlüsse von mindestens zwei Ortsratsmitgliedern. Die Bildung, Umbildung oder Auflösung einer Fraktion oder Gruppe, ihre Bezeichnung, die Namen der Vorsitzenden und Mitglieder sind dem/der Oberbürgermeister/in schriftlich mitzuteilen.