NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Ortsräte/Anfragen/(2)

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(2) Die Anfragen sollen von der Verwaltung nach Möglichkeit sofort beantwortet werden. Anfragen, die nicht sofort beantwortet werden können, sind in der nächsten Sitzung des Ortsrates zu beantworten.