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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Ortsräte/Verfahren in den Sitzungen/(1)

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(1) Der Ortsrat ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsmäßiger Einberufung die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Im übrigen gilt § 8 dieser Geschäftsordnung entsprechend.