NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Ortsräte/Öffentlichkeit/(1)

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(1) Die Sitzungen der Ortsräte sind in der Regel öffentlich. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, wenn der Gegenstand der Beratung es erfordert. § 4 gilt entsprechend.