NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Sitzungen des Verwaltungsausschusses/(5)

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(5) Nachdem der Rat gem. § 61 Abs. 6 NGO die Vertreter/innen des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin gewählt und die Reihenfolge der Vertretungsbefugnis bestimmt hat, regelt der Verwaltungsausschuss durch Beschluss die weitere Reihenfolge bei der repräsentativen Vertretung.