NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Teilnahme an den Ausschusssitzungen/(4)
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Version vom 30. September 2011, 12:19 Uhr von imported>Matthias Kellner (Die Seite wurde neu angelegt: „====(4) Wird ein Einwohnerantrag gemäß § 22 a der Nds. Gemeindeordnung in einem Ausschuss behandelt, sollen die im Antrag benannten Vertreter/innen der Antrags…“)