NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Mitglieder/(1)

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(1) Die Ausschüsse bestehen jeweils aus 9 Mitgliedern; ausgenommen hiervon sind der Planungs- und Bauausschuss, dem 11 Mitglieder des Rates und der Ausschuss für Ausländerangelegenheiten, dem 7 Mitglieder des Rates angehören.